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Die Entwicklung der Strategie für die frühe Kindheit im Kanton Freiburg, einem Kanton mit der jüngsten Bevölkerung der Schweiz, ist ein Meilenstein, denn die Strategie anerkennt die Wichtigkeit der ersten Lebensjahre sowie die entscheidende Rolle der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). Die Strategie ist Bestandteil der Kinder- und Jugendpolitik, genauer gesagt der Strategie «I mache mit!», sowie verschiedener anderer Politiken im Zusammenhang mit Familie, Bildung, Sozialem, Kultur, Raumplanung, Chancengleichheit, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Integration.
Diese umfassende und übergreifende Strategie gewährleistet hochwertige Angebote für Kinder, Familien, für das Umfeld der Kinder sowie die Fachpersonen der frühkindlichen Betreuung und hat positive Auswirkungen auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. So schlägt der Staatsrat mit dieser Strategie ein Konzept und 27 Massnahmen vor, um die Entwicklungsmöglichkeiten von jungen Kindern im Kanton Freiburg zu stärken.
La présente consultation porte sur l'avant-projet de loi sur les eaux. Cette loi constitue une refonte de la loi en vigueur (loi sur les eaux du 5 juillet 1961; L 2 05). Elle vise à moderniser et à renforcer le cadre légal actuel en l'adaptant aux enjeux présents et futurs, en particulier les changements climatiques, la préservation du vivant, le développement urbain et l'augmentation de la population.
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Landwirtschaft wird die Agrarpolitik 2022 des Bundes (AP22+) auf kantonaler Ebene umgesetzt. Weitere Anpassungen ergeben sich aufgrund des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der kantonalen Energie- und Klimaplanung 2023+ (EKP23+).
Verschiedene mit der AP22+ modifizierte Bundesbeiträge setzen eine Mitfinanzierung durch die Kantone voraus. Dies betrifft namentlich die Biodiversitätsbeiträge sowie die Beiträge für Strukturverbesserungsmassnahmen. Zur Sicherstellung dieser Kofinanzierungen sind die kantonalen Rechtsgrundlagen zu ergänzen und anzupassen. Änderungen ergeben sich zudem im Zusammenhang mit den bundesrechtlichen Anpassungen betreffend die Nährstoffverluste und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Weitere Anpassungen sind erforderlich im Bereich der Abfindung für Schäden im Zusammenhang mit Massnahmen zur Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen. Im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der EKP23+ gilt es, die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Massnahmen in folgenden Bereichen zu schaffen: Befähigung der Betriebsleiter, Struktur- und Einkommensentwicklung, Wertschöpfung, Förderung naturnaher und ressourcenschonender Produktionssysteme sowie Klimaschutz und Klimaanpassung.
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich sehen spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder die Besteuerung von Telearbeit vor. Das neue Abkommen mit Italien ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar; das Abkommen mit Frankreich befindet sich in der Beratungsphase durch die Bundesversammlung. Für eine korrekte Anwendung dieser Regeln sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten vor. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs dieser beiden Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, um die Übermittlung der Auskünfte zwischen den betroffenen Schweizer Steuerbehörden zu gewährleisten. Diese werden durch das vorliegende Gesetzesprojekt geschaffen.
Die Grundstücks- und Mietwerte von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften werden neu in einem für die Beteiligten vereinfachten und transparenten Verfahren ermittelt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Steuergesetzrevision vom 27. Oktober 2021 (Reform der Immobilienbewertung) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt hin sollen auch die Ausführungsbestimmungen dazu in Kraft treten (Steuerverordnungsrevision). Neu wird für die Bewertung von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften je nach Grundstückskategorie auf den Real- oder den Ertragswert abgestellt, und der Mietwert wird in Prozenten des Grundstückswertes festgelegt.
Der Regierungsrat hat die Baudirektion an seiner Sitzung vom 25. Juni 2024 ermächtigt und beauftragt, zur Teilrevision der kantonalen Gewässernutzungsverordnung (GNV) eine Vernehmlassung durchzuführen.
Am 25. September 2022 hat das Urner Volk der Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV; RB 10.1462) zu revidieren. Einen tiefgreifenden Eingriff in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule beinhaltet die Revision nicht. Sie soll aber sicherstellen, dass der freiwillige Musikunterricht in Uri auch in Zukunft zu tragbaren Bedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte angeboten werden kann.
Die gesetzlichen Grundlagen rund um die Pflegefinanzierung werden in drei Punkten angepasst. Erstens sollen die Prozesse der Antrags- und Rechnungsstellung digitalisiert werden. Zweitens änderte sich die bundesrechtliche Regelung zur Abrechnung der Mittel und Gegenstände und erfordert eine kantonale Anpassung. Drittens soll die Finanzierung von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex-Organisationen) geregelt werden, die mit einem neuen Geschäftsmodell tätig sind. Dieses neue Geschäftsmodell ist dadurch gekennzeichnet, dass Pflegende zum Einsatz kommen, die im selben Haushalt leben oder deren Angehörige sind. Die Pflegenden können sogenannte "pflegende Angehörige" oder angestellte Personen ohne familiäres Verhältnis sein. Daher werden das kantonale Krankenversicherungsgesetz teilrevidiert und die Pflegefinanzierungsverordnung totalrevidiert.
Per 1. Januar 2018 sind Änderungen bezüglich der Weiterentwicklung der Armee in Kraft gesetzt worden. Mit der vorliegenden Revision der Verordnung über die Militärversicherung werden die bis anhin nicht erfolgte Anpassungen aufgrund der Weiterentwicklung der Armee vollzogen.
Im April 2024 bot die Stadt Lenzburg dem Kanton Aargau das ehemalige KV-Schulhaus an der Aavorstadt, das Hünerwadelhaus, zur Anmietung für die BFGS ab Schuljahr 2025/26 an. Für den Kanton und die BFGS ist diese Lösung terminlich, kostentechnisch aber auch im Hinblick auf die Nutzerzufriedenheit und die Nachhaltigkeit sehr vorteilhaft: So ist der Standort Lenzburg für Lernende aus dem ganzen Kanton gut zu erreichen und die BFGS kann zeitnah ein ansprechendes und vollständig ausgebautes Schulhaus beziehen. Die Liegenschaft wurde zuletzt 2011 einer Gesamtinstandsetzung unterzogen und befindet sich in gutem Zustand. Das räumliche Angebot entspricht dem Bedarf der BFGS, wodurch auch aus betrieblicher Sicht keine Umbauarbeiten erforderlich sind. Der Kanton als Mieter hat deshalb einzig die ehemaligen Schulräume neu einzurichten. Sämtliche Räume sollen der Nutzung und den Immobilien-Standards entsprechend möbliert und mit IT und Multimedia ausgestattet werden. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat nach erfolgter Anhörung einen Verpflichtungskredit mit einem einmaligen Bruttoaufwand von 1,015 Millionen Franken für die Einrichtung sowie einem jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von Fr. 518'000.– für die Miete beantragen.
Im Kanton Bern gibt es 245 kantonale Naturschutzgebiete von nationaler und regionaler Bedeutung. Es handelt sich um schützenswerte Lebensräume sowie Lebensräume geschützter und seltener Tier- und Pflanzenarten.
Der Kanton Bern sichert seine Schutzgebiete mit zwei Instrumenten: Mit kantonalen Schutzbeschlüssen und mit Verträgen. Obwohl ein kantonaler Schutzbeschluss eine dauerhafte Sicherung eines Gebiets erlaubt, wurde er bisher nicht bei allen Gebieten angewendet. Bisher werden nur für Auengebiete, Amphibienlaichgebiete und Hochmoore Schutzbeschlüsse erlassen. Flachmoore sowie Trockenwiesen und -weiden werden ausschliesslich mit Verträgen geschützt. Die Bundesvorgaben verlangen jedoch eine grundeigentümerverbindliche Sicherung, zumindest für die Bundesinventarobjekte. Diese ungleiche Praxis hat Auswirkungen auf die Beitragsleistungen an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Kanton Bern. Die vorliegende Teilrevision will diesen Mangel beseitigen.
Anpassung von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV; SR 814.680), die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfall-Verordnung, VVEA; SR 814.600), die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12), die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610) sowie die Verordnung über den Wasserbau (Wasserbauverordnung, WBV; SR 721.100.1).
Die «Vorlage betreffend Genehmigung vorgezogener Budgetkredite 2026 und 2027 für die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen» schafft die Voraussetzungen, dass der Kanton in diesen beiden Jahren fast die gesamten Kosten für stationäre Spitalbehandlungen von Zuger Patientinnen und Patienten übernehmen kann. Dadurch werden die Prämien 2026 / 2027 der obligatorischen Krankenversicherung im Kanton Zug durchschnittlich rund 18 Prozent tiefer ausfallen. Auf diesem Weg werden Ertragsüberschüsse im Umfang von rund 220 Millionen Franken an die Bevölkerung weitergegeben.
Der Regierungsrat hat die Revision des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr 2001 haben sich die Ansprüche an die Landwirtschaft sowie die Bedürfnisse der Landwirtschaft und auch die Landwirtschaftspolitik auf Bundesebene verändert. Mittels einer Teilrevision soll das Kantonale Landwirtschaftsgesetz wieder mit dem Bundesrecht harmonisiert und an die veränderten Anforderungen angepasst werden, dies namentlich im Bereich des Rebbaus.
Die Landwirtschaft hat grosse Herausforderungen zu bewältigen, was aufgrund von immer umfangreicher werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen und erhöhten gesellschaftlichen Erwartungen kaum ohne Zielkonflikte möglich ist. Bäuerinnen und Bauern leisten einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit, indem sie gesunde und erschwingliche Lebensmittel in ausreichender Menge produzieren. Dabei müssen die Betriebe die Kosten im Griff haben und mit den Produkterlösen und Direktzahlungen regelmässig einen angemessenen Ertrag erwirtschaften. Weiter ist die Landwirtschaft angehalten, zur Umwelt Sorge zu tragen. Der Klimawandel wird die Landwirtschaft in Zukunft noch mehr als heute beschäftigen.
Im Bereich des Rebbaus ist die Aufhebung des Rebbaufonds und der damit verbundenen Rebbausteuer vorgesehen. Damit fallen die finanziellen Beteiligungen der Bewirtschaftenden und der Gemeinden an der Rebbauförderung weg. Gleichzeitig werden die Gemeinden von der entsprechenden Steuererhebungspflicht befreit. Neu soll die Kompetenz zur Anordnung von notwendigen, flächendeckenden Massnahmen im Bereich des Schutzes der Rebenpflanzungen vor Krankheiten und Schädlingen grundsätzlich dem Kanton zugewiesen werden. Um die Grundlagen für die flächendeckende Sicherstellung einer vorsorge- und fachgerechten Bewirtschaftung zu schaffen, wird der Kanton auf Verordnungsebene neu in verschiedene Rebbaugebiete aufgeteilt. Im gleichen Zug werden die Organisationsstrukturen der Rebbaugenossenschaften liberalisiert und die Pflichtmitgliedschaft seitens der Produzentenschaft aufgehoben. Im Bäuerlichen Bodenrecht ist vorgesehen, dem Regierungsrat die grundsätzliche Kompetenz zu erteilen, die vom Bund festgelegte relative Preisobergrenze beim Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken zu erhöhen.
Der Kanton Zug ist finanziell sehr gut aufgestellt und plant deshalb per 2026 eine Reihe von Entlastungsmassnahmen für die steuerzahlenden Einwohnerinnen und Einwohner, das Gewerbe und die Wirtschaft des Kantons, die unter dem Paket «Mehrwert für alle» zusammengefasst sind. Im Zentrum stehen folgende Massnahmen: 1. Befristete Senkung des Kantonssteuerfusses, 2. Steuerliche Abbildung der gestiegener Krankenkassenprämien, 3. Steuerliche Entlastung für Rentnerinnen und Rentner
Mit Beschluss vom 7. Mai 2024 hat der Regierungsrat die Finanzdirektion beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer; Gesetz über Standortentwicklung (GSE) durchzuführen. Die von der OECD angestossene weltweite Mindeststeuer beeinträchtigt die Standortattraktivität der Schweiz und insbesondere des Kantons Zug. Indem die erwarteten Mehrerträge in soziale Massnahmen, die Stärkung nachhaltiger Infrastruktur sowie Nachhaltigkeits- und Innovationsimpulse für Zuger Unternehmen investiert werden, kompensiert der Regierungsrat die drohenden Nachteile. Um ein nachhaltiges Wachstum und die Innovationskraft im Kanton zu unterstützen, soll ein System mit direkten Förderbeiträgen an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation eingeführt werden. Als rechtliche Grundlage soll ein neues «Gesetz über Standortentwicklung» inklusive Vollziehungsverordnung geschaffen werden.
Um dem Fachkräftemangel an den Volksschulen des Kantons Schwyz nachhaltig begegnen zu können, hat der Regierungsrat in Ergänzung zu den Anträgen des Erziehungsrates ein umfassendes Massnahmenpaket geschnürt. Dieses enthält zum einen Anpassungen beim Personal- und Besoldungsgesetz für Lehrpersonen an der Volksschule, zum anderen Anpassungen auf Verordnungsstufe (Volksschulverordnung sowie Personal- und Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen an der Volksschule).
Le Gouvernement met en consultation un projet de modification de la loi sur le développement rural et des bases légales sur les améliorations structurelles. Le but est que l’agriculture jurassienne puisse bénéficier de tous les instruments d’aide aux améliorations structurelles proposés par la Confédération. Ces aides doivent toutefois être assorties du respect du contrat-type de travail lors de l’engagement d’un employé agricole.
Mit der Änderung des Informationssicherheitsgesetzes (SR 128) vom 29. September 2023 hat das Parlament die Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen beschlossen. Mit der CSV legt der Bundesrat nun die Ausführungsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung vor. Die Verordnung regelt die Nationale Cyberstrategie und deren Steuerungsausschuss, die Aufgaben des Bundesamtes für Cybersicherheit (BACS), den Informationsaustausch des BACS mit Behörden und Organisationen zum Schutz vor Cybervorfällen und Cyberbedrohungen sowie die Meldepflicht für Cyberangriffe.
Die vorgeschlagenen Änderungen verfolgen das Ziel, die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen anzupassen. Die Anhänge der Verordnung bezüglich Kompetenzen, Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte werden in bestimmten Anwendungsbereichen aktualisiert, um den neuesten Entwicklungen im Strahlenschutz gerecht zu werden. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass die Ausbildungen effektiv auf die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugeschnitten sind, was letztlich zu einer verbesserten Qualifikation im Bereich Strahlenschutz führen soll.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2024 die Teilrevision des Gesetzes über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) sowie der Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrates vom 21. Oktober 1976 (BGS 141.2) verabschiedet. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung in die Vernehmlassung zu geben.
Le Gouvernement met en consultation un projet de modification de la loi sur le développement rural et des bases légales sur les améliorations structurelles. Le but est que l’agriculture jurassienne puisse bénéficier de tous les instruments d’aide aux améliorations structurelles proposés par la Confédération. Ces aides doivent toutefois être assorties du respect du contrat-type de travail lors de l’engagement d’un employé agricole.
Im Bereich der Pflanzenzucht erweist sich die Analyse der Patentliteratur als anspruchsvoll, unter anderem auch weil in den Patentschriften in der Regel keine Sortennamen enthalten sind. Da die Pflanzenzucht jedoch zunehmend technischer wird, werden Patentinformationen für die Züchterinnen und Züchter immer wichtiger. Obwohl Patentinhaberinnen und Patentinhaber in diesem Bereich verschiedene freiwillige Initiativen vorbringen, um die Transparenz über Patente in der Pflanzenzucht zu erhöhen und den Zugang zu Patenten zu erleichtern, bleiben diese lückenhaft. Aus diesen Gründen fordert die Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) vom 1. Februar 2022 (22.3014 «Mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht») eine Gesetzesänderung zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf Patente im Bereich der Pflanzenzüchtung. Dieser Vorentwurf sorgt für mehr Transparenz für alle beteiligten Akteure. Die Motion wird durch die Errichtung einer Clearingstelle am Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum umgesetzt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Derungs gegen die Schweiz entschieden, dass die Prüfung der bedingten Entlassung aus der Verwahrung durch ein Gericht nicht innerhalb der von Art. 5 Ziff. 4 EMRK geforderten kurzen Frist erfolgt ist und die Schweiz damit die EMKR verletzt hat. Um die Frist einzuhalten, ist eine Änderung des kantonalen Verfahrensrechts notwendig. Eine erste Vorlage ist vor einigen Jahren in der Vernehmlassung gescheitert. Mittlerweile haben wir die Sache mit einer Arbeitsgruppe nochmals grundlegend geprüft und eine neue Vorlage mit drei Varianten ausgearbeitet.
Die Strafanstalt ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den geltenden Vorgaben. Als Sanierungsmassnahme ist ein teilweiser Neubau der Strafanstalt vorgesehen. Die Aufgaben des Strafvollzugs werden schon lange in enger Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen abgedeckt. Mit der Sanierung der Strafanstalt Gmünden kann diese bewährte Zusammenarbeit nachhaltig gestärkt werden. Überdies ist die öffentliche Sicherheit für die Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Funktionierende Gefängnisbauten sind für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit elementar.
Gleichzeitig soll in Gmünden ein zentraler Neubau des Strassenverkehrsamts erstellt werden. Die Einrichtungen des Strassenverkehrsamts sind derzeit auf verschiedene Orte verteilt. Zudem entsprechen sie den heutigen Anforderungen nicht mehr. Mit einer eigenen Prüfhalle und modernen Schalterräumlichkeiten werden die Einheiten des Strassenverkehrsamts an einem zentralen Ort zusammengefasst. Auch werden die Kundenfreundlichkeit und die Sicherheit erhöht. Die Arbeitsabläufe können effizienter gestaltet und Personal eingespart werden.
Auch die Räumlichkeiten der Regional- und Verkehrspolizei (ReVepo) in Trogen genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Zudem ist der Verkehrsbereich der ReVepo auf zwei Standorte (Trogen und Herisau) verteilt. Wegen der zahlreichen Schnittstellen zum Strassenverkehrsamt soll auch die Verkehrspolizei in den Neubau in Gmünden integriert werden. Gleichzeitig kann der Verkehrsbereich der ReVepo örtlich zusammengeführt werden.
Dank der gemeinsamen Realisierung der Projekte für die Gefängnisse, für das Strassenverkehrsamt und für die Verkehrspolizei können verschiedene Synergien erzielt werden.