Laufend
7. Juni 2024 - 27. September 2024

Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)

Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich sehen spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder die Besteuerung von Telearbeit vor. Das neue Abkommen mit Italien ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar; das Abkommen mit Frankreich befindet sich in der Beratungsphase durch die Bundesversammlung. Für eine korrekte Anwendung dieser Regeln sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten vor. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs dieser beiden Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, um die Übermittlung der Auskünfte zwischen den betroffenen Schweizer Steuerbehörden zu gewährleisten. Diese werden durch das vorliegende Gesetzesprojekt geschaffen.

Teilnehmen

Wir arbeiten daran Stellungnahmen direkt online zu verfassen - als Einzelperson oder als Organisation. Die Funktionen sind in aktiver Entwicklung. Gerne informieren wir dich, sobald sie verfügbar sind.

Möchtest du informiert bleiben?

Melde Dich an, um dich in die Warteliste einzutragen.