Abgeschlossen
4. Juli 2024 - 15. September 2024

Revision des Landwirtschaftsgesetzes

Der Regierungsrat hat die Revision des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr 2001 haben sich die Ansprüche an die Landwirtschaft sowie die Bedürfnisse der Landwirtschaft und auch die Landwirtschaftspolitik auf Bundesebene verändert. Mittels einer Teilrevision soll das Kantonale Landwirtschaftsgesetz wieder mit dem Bundesrecht harmonisiert und an die veränderten Anforderungen angepasst werden, dies namentlich im Bereich des Rebbaus.