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Gestützt auf die Motion UREK-N (07.3004) unterbreitet das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Revision des CO2-Gesetzes, um verpflichtende Ziele für die CO2-Emissionswerte von neu immatrikulierten Personenwagen in der Schweiz festzulegen. Die Vorlage orientiert sich an den Zielen der Europäischen Union.
Die Ausführungsbestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) sind aufgrund der Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten der Änderung des FMG am 1. April 2007 gesammelt wurden, zu ändern. Zudem haben die jüngsten Entwicklungen auf dem Fernmeldemarkt und im Bereich der internationalen Regulierung Lücken aufgedeckt, die zu beheben sind.
Zur Umsetzung der Motion Wyss (05.692), welche vom Bundesrat die Etablierung eines meteorologischen Zwei-Stufen-Warnsystems fordert, sind die rechtlichen Grundlagen auf Verordnungsstufe auszubauen. So sind sowohl die Alarmierungsverordnung als auch die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401) entsprechend zu ergänzen.
Im Hinblick auf die Öffnung des Postmarktes wird das geltende Postgesetz und das Postorganisationsgesetz total revidiert.
Mit der Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von kostenlosen Sendezeiten für politische Werbespots vor den eidgenössischen Volksabstimmungen geschaffen werden. Ein gesetzlicher Anspruch soll allen in einer Fraktion der Bundesversammlung organisierten Parteien sowie den Initiativ- oder Referendumskomitees gewährt werden. Ausgestrahlt werden die Spots in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen der schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft sowie in den Programmen der weiteren Veranstalter mit Konzession und Gebührenanteil.
Die neue Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur total revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 in verschiedenen Bereichen des Rundfunks.
Laut neuem Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG) erlässt der Bundesrat Richtlinien zur Definition der regionalen UKW-Radio- und TV-Versorgungsgebiete. Diese Richtlinien befinden sich im Anhang zur neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; in Erarbeitung).
Mit der Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, dass abonnierte Zeitungen und Zeitschriften auch nach 2007 von vergünstigten Posttaxen profitieren können. Der Bund soll dafür weiterhin 80 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stellen.
Unter der Federführung des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) entstanden unter aktivem Einbezug der Staatsschreiber sowie der E-Government-Verantwortlichen von Bund, Kantonen und Gemeinden die E-Government-Strategie Schweiz und eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit. Ziel der E-Government-Strategie Schweiz ist es, die Verwaltungstätigkeit schweizweit dank dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) so bürgernah, effizient und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Sie soll dezentral, aber koordiniert und unter der Aufsicht eines Steuerungsgremiums und einer Geschäftsstelle erfolgen, welche in einer Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von Bund und Kantonen definiert sind.
Die Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission vom 17. November 1997 betreffend das Fernmeldegesetz wird aufgrund der am 24. März 2006 vom Parlament beschlossenen Änderung dieses Gesetzes angepasst.
Die Vollzugsbestimmungen des Fernmeldegesetzes (FMG) werden aufgrund der vom Parlament am 24. März 2006 beschlossenen Änderungen dieses Gesetzes angepasst.
Ausführungsbestimmungen zum neuen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG).
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll der Bundesrat zu einer umfassenden Information über die Vorlagen bei eidgenössischen Volksabstimmungen verpflichtet werden. Dies soll er gemäss den Kriterien der Kontinuität, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit tun. Diese bisher in einem Leitbild festgehaltenen Kriterien werden somit auf Gesetzesstufe gehoben.
Die Modifikation der Fernmeldedienstverordnung bezweckt vorrangig den Umfang der Grundversorgung hinsichtlich der Erteilung der nächsten Grundversorgungskonzession per 1. Januar 2008 anzupassen. Es ist vorgesehen, eine Pflicht zur Bereitstellung eines Breitband-Internetzugangs einzuführen, gewisse Preisobergrenzen anzupassen und den Auskunftsdienst zu den Teilnehmerverzeichnissen aus dem Umfang der Grundversorgungspflichten zu streichen. Ausserdem werden einige Verbesserungen der Grundversorgungsdienste für Hörbehinderte (SMS-Vermittlungsdienst) und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Verzeichnis- und Vermittlungsdienst) vorgeschlagen.
Für Aufrechterhaltung der dezentralen Struktur der Post. Die Post soll durch eine Änderung des Postorganisationsgesetzes verpflichtet werden, ihre dezentralen Strukturen insbesondere in Bezug auf die Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Dies schlägt eine Parlamentarische Initiative des Nationalrats vor, die der Bundesrat im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen in die Vernehmlassung geschickt hat.
Anlässlich verschiedener Revisionen von Gebührenverordnungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wurde festgestellt, dass sie in einigen Bereichen nicht über eine ausreichende gesetzliche Grundlage im formellen Sinn verfügen. In der Form eines Sammelerlasses wird mit der Vorlage die erforderliche formellgesetzliche Grundlage geschaffen. Der Sammelerlass beinhaltet eine Anpassung des Eisenbahngesetzes, des Personenbeförderungsgesetzes, des Luftfahrtgesetzes, des Rohrleitungsgesetzes und des Elektrizitätsgesetzes.
Den Bahnen sollen für die Finanzierung der FinöV-Projekte zukünftig keine verzinslichen Darlehen mehr gewährt werden. Die vorliegende Botschaft beantragt, die Finanzierung der FinöV-Projekte entsprechend zu ändern. Die vorgeschlagenen Massnahmen entlasten die Finanzrechnung des Bundes und ermöglichen es, die verkehrspolitisch absolut prioritären Projekte zeitnah zu realisieren.
Das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG) genügt der Entwicklung des Waren- und vor allem des Dienstleistungsmarktes nicht mehr. Der von Professor Pichonnaz vorgelegte Revisionsentwurf des KIG trägt den neuen Titel Bundesgesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten (KISG). Es handelt sich dabei um ein Grundsatzgesetz, das angewandt wird, falls keine spezifische Regelung im sektoriellen Recht besteht. Der Anhang des Gesetzes enthält eine Liste mit allen sektoriellen Gesetzen und Verordnungen, die parallel zu dieser Hauptrevision angepasst werden müssen.
Der Bund betreibt seit 1996 ein aktives Marketing für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Das als „Standort:Schweiz“ respektive „Location:Switzerland“ bekannte Programm des Bundes zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz und die entsprechende Finanzierungsgrundlage sind bis 2006 befristet. Für die Weiterführung und Anpassung des Programms braucht es eine neue gesetzliche Grundlage.
Die schweizerische Post soll im internationalen Vergleich weiterhin zu den Topunternehmen der Branche gehören. Sie muss zudem ein flächendeckendes Poststellennetz ohne staatliche Abgeltungen unterhalten. In einer Verordnung zu der vom Parlament beschlossenen Revision des Postgesetzes werden die Vorgaben und Verfahrensvorschriften für den Umbau des Poststellennetzes konkretisiert und die Grundlagen für eine kontrollierte Öffnung des Postmarktes geschaffen.
Mit der Änderung sollen die zahnärztlichen Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt werden. Ferner wird die Preisbekanntgabe für sogenannte Mehrwertdienst-Telefonnummern (0901, 0906) verschärft.
In ihrem Vorentwurf und erläuternden Bericht schlägt die SPK-N die Ergänzung der Bundesverfassung mit einer neuen Bestimmung zur Medienpolitik (Art. 93a BV) vor. Ziel ist die Förderung der Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien.
Gegenstand der Vorlage sind im Wesentlichen die Entbündelung der letzten Meile auf Verordnungsebene, die Bereitstellung griffigerer Regulierungsinstrumente für die ComCom, Anpassungen des schweizerischen Fernmelderechts an das EU-Recht und die Verstärkung des Konsumenten- und Datenschutzes.