Zur Umsetzung der Motion Wyss (05.692), welche vom Bundesrat die Etablierung
eines meteorologischen Zwei-Stufen-Warnsystems fordert, sind die rechtlichen
Grundlagen auf Verordnungsstufe auszubauen. So sind sowohl die Alarmierungsverordnung als auch die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401) entsprechend zu ergänzen.