Neue Verfassungsbestimmung betreffend Medienpolitik. Vorentwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N)
In ihrem Vorentwurf und erläuternden Bericht schlägt die SPK-N die Ergänzung der Bundesverfassung mit einer neuen Bestimmung zur Medienpolitik (Art. 93a BV) vor. Ziel ist die Förderung der Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien.