Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Anhang 1, Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung; Anhang 2, Richtlinien betreffend die regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete
Laut neuem Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG) erlässt der Bundesrat Richtlinien zur Definition der regionalen UKW-Radio- und TV-Versorgungsgebiete. Diese Richtlinien befinden sich im Anhang zur neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; in Erarbeitung).