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Minderjährige Opfer von Sexualdelikten sollen vor den negativen Folgen des Strafverfahrens besser geschützt werden.
Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zählt zu den wichtigsten unter den 165 Übereinkommen des Europarates. Inhaltlich legt das Übereinkommen einen gemeinsamen internationalen Schutzstandard fest.
Das geltende Versicherungsaufsichtsrecht ist auf fünf Gesetze verteilt, von denen einige mehrere Jahrzehnte alt sind. Es trägt der Entwicklung der Aufsichtspraxis nach erfolgter Liberalisierung und Globalisierung der Versicherungs- und Finanzmärkte nur ungenügend Rechnung. Die Anpassung des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums an diese Entwicklung ist das Hauptziel des Entwurfes für ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz.
Der Bundesrat will die Verjährungsfristen bei sexuellem Kindsmissbrauch verlängern und den Besitz von harter Pornographie unter Strafe stellen.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen der Schweiz zu Artikel 6 EMRK im Interesse der Rechtssicherheit und Transparenz unserer Rechtsordnung zurückzuziehen.
Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Bestechung schweizerischer Amtsträger sollen besser aufeinander abgestimmt und in einem gemeinsamen Titel geregelt werden. Aktive Bestechung wird neu zu einem Verbrechen aufgewertet. Damit verlängert sich die heute zu kurze Verjährungsfrist bei dieser Straftat.
Haus- und Wirbeltiere sollen in der schweizerischen Privatrechtsordnung nicht länger als gewöhnliche Sachen behandelt werden. Dieses Ziel verfolgen zwei vom Nationalrat gutgeheissene parlamentarische Initiativen. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat einen Vorentwurf für entsprechende Änderungen des Erb-, Sachen- und Haftpflichtrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und des Strafrechts vorgelegt.
Der Verordnungsentwurf enthält folgende zwei Änderungen: die Ablösung des 3-Kreise-Modells und dessen Ersatz durch ein duales Rekrutierungskonzept für ausländische Arbeitskräfte; eine weitere Reduktion der Freigabe von Saisonbewilligungen.
Die vorgeschlagenen Neuerungen dienen dem Zweck, eine grössere Beweglichkeit innerhalb der Rechtsformen zu schaffen und eine optimale Ausgestaltung der rechtlichen Unternehmensstrukturen zu erlauben. In diesem Sinn stellt der vorliegende Vorentwurf einen wichtigen Beitrag zur Liberalisierung und zur Revitalisierung der Wirtschaft dar.
Das neue Gesetz regelt die Organisation und die Zuständigkeiten des Bundesgerichts sowie die einzelnen Rechtsmittelverfahren. Es soll das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG) und Teile des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) ablösen.
Die Genozidkonvention ist mit 124 Vertragsstaaten eines der am weitesten akzeptierten internationalen Uebereinkommen. Es verbietet den Völkermord und verpflichtet die Staaten zu dessen Verhinderung und Bestrafung. Die sich aus dem Uebereinkommen ergebenden völkerrechtlichen Verpflichtungen bedingen Aenderungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes.
Nach dem Vernehmlassungsentwurf soll die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte durch den Ausbau der kantonalen Anwaltsregister gewährleistet werden.
Der 32. Titel des OR, um den es bei diesem Vorentwurf geht, legt insbesondere die Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, wenn Geschäftsbücher, Korrespondenz und Belege auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden.
Die Frage der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts würde künftig einheitlich durch ein einziges Gesetz beantwortet. Damit würde der Gesetzgeber für das innerschweizerische Recht nachholen, was für unser Land bei internationalen Streitigkeiten längst besteht, nämlich eine einheitliche Zuständigkeitsordnung. Der gewachsene Rechtszustand soll dabei, wenn immer möglich, übernommen werden.
Die Vorlage besteht aus mehreren Teilen, die alle zur Verbesserung der Strafverfolgung beitragen sollen. Nebst weiteren Elementen sollen vor allem in Fällen von organisiertem Verbrechen, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität die Ermittlungen auf Bundesebene zentral geführt werden.
Bei der Unidroit-Konvention handelt es sich um einen Staatsvertrag, der die Bedingungen für die Rückgabe bzw. Rückführung von gestohlenen bzw. rechtswidrig ausgeführten Kulturgütern sowie den Mechanismus des Verfahrens festlegt. Er ist direkt anwendbar und bedarf keiner innerstaatlichen Durchführung in gesetzgeberischer Hinsicht.
Vorentwürfe der Expertenkommission und Bericht zur Revision des Allgemeinen Teils und des Dritten Buches des Strafgesetzbuchs und zu einem Bundesgesetz über die Jugendstrafrechtspflege
- Verordnung über das eidgenössische Patent für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer - Verordnung über die theoretischen Prüfungsfächer und den Prüfungsstoff der Patentprüfung für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
Stiftungsrecht und Eröffnung von Ehe- und Erbverträgen
Aufhebung der Bewilligungspflicht für Sonderverkäufe