Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die Vorlage besteht aus mehreren Teilen, die alle zur Verbesserung der Strafverfolgung beitragen sollen. Nebst weiteren Elementen sollen vor allem in Fällen von organisiertem Verbrechen, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität die Ermittlungen auf Bundesebene zentral geführt werden.