Abgeschlossen
28. September 1998 - 28. Februar 1999

Europäisches Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin und Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen

Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zählt zu den wichtigsten unter den 165 Übereinkommen des Europarates. Inhaltlich legt das Übereinkommen einen gemeinsamen internationalen Schutzstandard fest.