Abgeschlossen
15. Juni 1998 - 30. September 1998

Rückzug der Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen der Schweiz zu Artikel 6 EMRK

Der Bundesrat beabsichtigt, die Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen der Schweiz zu Artikel 6 EMRK im Interesse der Rechtssicherheit und Transparenz unserer Rechtsordnung zurückzuziehen.
Quelle
fedlex.admin.ch

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