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Mit der vorliegenden Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes (UG) soll in erster Linie eine durch die Abschaffung der Schulpflegen entstandene Ungleichheit zwischen Lehrpersonen und anderen Gemeindeangestellten, was den Einsitz in den Gemeinderat ihrer Arbeitgebergemeinde betrifft, beseitigt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die anderen Unvereinbarkeiten in Sachen Schulbehörden neu geregelt. Es wird zudem vorgeschlagen, die bestehende Unvereinbarkeit zwischen den Ämtern im Gemeinderat und der Finanzkommission auch auf die Geschäftsprüfungskommission auszudehnen. Im Weiteren soll die Unvereinbarkeit zwischen Gemeinderatsamt und Präsidium der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht nicht mehr für den ganzen Kanton gelten, sondern auf den nämlichen Wahlkreis beschränkt werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege und die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es unter anderem um ausserordentliche Berufsrichterinnen und Berufsrichter oder um die Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft.
Die Vernehmlassungsvorlage schlägt zur Umsetzung der Motion 19.3445 eine neue Voraussetzung bei der Vergabe von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen vor.
Die Verordnung über die Schifffahrt soll in einzelnen Bestimmungen aktualisiert werden. Vorgesehen ist insbesondere, auf dem Sempacher- und dem Hallwilersee Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen (sog. Foils) zuzulassen. Das Verbot von motorisierten Tragflügelbooten bleibt aufrechterhalten. Zum Schutz der luzernischen Gewässer vor Schadorganismen sollen Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, vor dem Einwassern zwingend gereinigt werden.
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» (21.463) hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates einen Vorentwurf zur Änderung des Waldgesetzes erarbeitet. Mit der Änderung sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Branche Richtpreise für den Rohholzmarkt veröffentlichen kann. Sie schaffen Transparenz und ermöglichen es, eine bedarfsgerechte Holzernte und einen kostendeckenden Holzschlag zu planen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Wirkungsbericht zum Finanzausgleich sowie eine Evaluation des Lastenausgleichs erstellen lassen. Die Berichte zeigen Bereiche auf, für die eine Überprüfung angezeigt ist. Der Regierungsrat wird nun eine Vernehmlassung bei den Politischen Gemeinden starten und danach allfällige Änderungen prüfen.
Aktuell vergütet die IV im Rahmen eines befristeten Pilotversuchs Fallpauschalen für Kinder mit frühkindlichem Autismus, die an einer intensiven Frühintervention (IFI) teilnehmen. Ziel der Vorlage ist es, die Vergütung von IFI-Massnahmen in die ordentliche Gesetzgebung zu überführen, damit die Vergütung solcher Leistungen durch die IV auch nach Ablauf der Pilotphase per 1. Januar 2027 gewährleistet bleibt.
Die Initiative verlangt die Sicherstellung der Bargeldversorgung und eine Volksabstimmung bei einem allfälligen Ersatz des Schweizerfrankens als Währung. Der direkte Gegenentwurf ermöglicht es, beide Anliegen mittels präziser rechtlicher Regelungen aufzunehmen. Mit dem direkten Gegenentwurf soll der erste Satz des heutigen Artikels 1 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) und der heutige Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des Nationalbankgesetzes (NBG) auf Verfassungsstufe verankert werden.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu Revisionen der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Kernenergieverordnung (KEV), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Im Rahmen des Gesetzes über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz, RB. 10.8111) wurden Beiträge an Kunst- und Bau-Projekte bei kantonalen Bauten und bei umfassenden Sanierungen vorgesehen. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen nun das Verfahren sowie die Beitragshöhen formell geregelt werden.
Das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) wird geändert, um der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» Folge zu geben.
Die Änderung der VTNP und die neue Verordnung des EDI bezwecken insbesondere die Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gleichzeitig die Angleichung an das neue EU-Recht. In diesem Zusammenhang wird namentlich die Verwertung tierischer Nebenprodukte für Futtermittel, unter gleichzeitigem Erlass von adäquaten Sicherheitsmassnahmen, liberalisiert. Dazu wird eine Melde- und Bewilligungspflicht für Betriebe eingeführt, die tierische Nebenprodukte für Futtermittel verwerten wollen. Weiter wird eine Bestimmung aufgenommen, die es erlaubt Insektenkot als Dünger zu verwenden, wenn er zuvor einer Hitzebehandlung unterzogen wurde. Schliesslich werden sichernde Massnahmen für die Verwendung von Dünger mit tierischen Nebenprodukten festgelegt. Zusätzlich werden u.a. Regelungen zur Kremation von Tieren und zur Verfütterung von kleinen Futtertieren in der eignen Tierhaltung erlassen.
Die Deutschen Bahn plant im Auftrag des Bundes an der Solitude eine neue S-Bahnhaltestelle. Die Haltestelle soll dabei optimal in den Stadtraum eingegliedert werden. Unter Federführung des Bau- und Verkehrsdepartements wurde zwischen 2021 und 2023 in Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen des Kantons, der Deutschen Bahn, der SBB, dem Bundesamt für Verkehr und der Begleitgruppe «Städtebau für Basel 2050» das «Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude» erarbeitet. Der vorliegende Konzeptentwurf hat zum Ziel, aufzuzeigen, wie die Bahninfrastrukturentwicklung und die stadträumliche Entwicklung aufeinander abgestimmt erfolgen kann.
Schwerpunkt dieser Vorlage bildet der Nachvollzug diverser neuer Bundeserlasse. Neben diesen zwingend erforderlichen Anpassungen soll zusätzlich die Motion Simon Stadler zu Anerkennung und Wertschätzung der Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause umgesetzt werden. Ausserdem sollen die bislang unbegrenzten Steuerabzüge, namentlich der Kinderdrittbetreuungs- und der Fahrkostenabzug, neu mit einem Höchstbetrag versehen werden.