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Der Bundesrat hat sich am 17. Juni 2009 gegen die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Schweizerischen Hauseigentümerverbands ausgesprochen und beabsichtigt, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Technische Anpassungen im Zusammenhang mit der Informatisierung, ohne eigentliche Änderungen des bestehenden Systems.
Das Nationale Programm Ernährung und Bewegung 2008 - 2012 (NPEB) hat zum Ziel, Übergewicht und Fettleibigkeit vor allem bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz wirksamer zu bekämpfen und die damit verbundenen Folgekrankheiten und die volkswirtschaftlichen Kosten zu reduzieren.
Der Revisionsentwurf für das Zivildienstgesetz ZDG will das Zulassungsverfahren vereinfachen. Gesuchstellende reichen demnach künftig lediglich eine Deklaration ein, ihre Bereitschaft zu einer längeren Dienstzeit (1.5 oder 1.8 mal länger) als im Militär genügt als Nachweis für ihre Gewissensgründe (Variante "Tatbeweis"; Untervariante mit Faktor 1.5 oder 1.8). Die Variante "Verfahrensvereinfachung" erfordert weiterhin ein ausführliches Gesuch, die Anhörung wird nur in Ausnahmefällen angeordnet.
Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative 03.428 „Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung (Leutenegger Oberholzer)“ Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat daraufhin einen Entwurf zur Revision des Zivilgesetzbuches ausgearbeitet. Darin wird am Prinzip der lebenslangen Unveränderlichkeit des Namens festgehalten: Eheschliessung hat demnach keinerlei Auswirkungen auf den Namen. Die Brautleute können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen (Ledignamen der Braut oder des Bräutigams).
Mit der Einführung der neuen Versichertennummer werden in der Durchführung der AHV auch gewisse Abläufe geändert. Die Umsetzung der Neuregelung bringt aber vor allem Änderungen für Drittnutzer der Nummer mit sich. In Zukunft sind nur noch Stellen oder Institutionen zur systematischen Verwendung der AHV-Versichertennummer berechtigt, wenn hiefür eine gesetzliche Grundlage besteht. Zudem müssen sie sich bei der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV anmelden und zur Sicherstellung der Verwendung der richtigen Nummer sowie zur Vermeidung von Missbräuchen sichernde Massnahmen treffen, wobei gewisse Mindeststandards einzuhalten sind.
Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (04.444 Obligatorische Bedenkfrist und Artikel 111 ZGB) ausgearbeiteten Vorentwurf beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, die obligatorische Bedenkfrist von zwei Monaten bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren abzuschaffen. Gemäss dem vorgeschlagenen Gesetzestext kann das Gericht wie bisher die Ehegatten nötigenfalls in mehreren Sitzungen anhören.
Die Diskussionen werden hauptsächlich zu den folgenden Vorschlägen geführt: - Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre - Flexibilisierung des Rentenalters dank der Einführung einer Vorruhestandsleistung (Überbrückungsrente) für bestimmte Personenkategorien - Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen - Änderung der Modalitäten für die Leistungsanpassung an die wirtschaftliche Entwicklung Die konferenzielle Anhörung wird am 23. und 24. Mai durchgeführt.
Ziel der Vorlage ist es, die Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden verbindlich zu regeln und diese Register wie auch die grossen Personenregister des Bundes für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen zu nutzen.
Die beiden Vorlagen sollen bei internationalen Adoptionen eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Heimat- und der Aufnahmestaaten institutionalisieren und damit einen besseren Schutz der Kinder ermöglichen. In erster Linie werden Massnahmen gegen Missbräuche wie Kinderhandel vorgeschlagen.
Ein erster Teil der Revision mit Massnahmen zur Kostensenkung sowie einer Beitragssatzerhöhung soll 1999 in Kraft treten; ein zweiter Teil mit weiteren Massnahmen, auch einem beschränkten Leistungsausbau, im Jahre 2002. Die 4. IV-Revision wird zeitlich mit der 6. EO-Revision und der Mutterschaftsversicherungs-Vorlage verknüpft und in einem finanziellen Zusammenhang mit diesen Vorlagen behandelt.
Der Bundesrat stellt den Informationsauftrag der Volkszählung in einem Bericht vor. Er legt für die Volkszählung als 'Strukturerhebung Schweiz' die Ziele, den Nutzen, die Inhalte und die Notwendigkeit dar. Der Bericht erörtert die Funktionen der Volkszählung für die öffentliche Hand, für Wirtschaft, Wissenschaft und Statistik. Er beurteilt die bisher erhobenen Merkmale und ihre Verwendung aus der Perspektive von Aufwand und Nutzen. Darauf aufbauend werden inhaltliche und methodische Grundprinzipien für die Volkszählung 2000 formuliert und der Datenkatalog abgeleitet.
Bei dieser kleineren Revision geht es nebst diversen anderen Punkten insbesonders um Erleichterungen für Rentenberechtigte mit eigenem Haushalt.
Im Auftrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK -N) führt der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf über die Familienzulagen durch. Der Entwurf basiert auf dem Grundsatz "Ein Kind - eine Zulage", wobei der Anspruch auf eine derartige Zulage unabhängig vom Beruf und der Erwerbstätigkeit der Eltern für alle gleich ist. Vorgeschlagen wird ferner ein gesamtschweizerischer Lastenausgleich und die Anpassung an die Teuerung. Sowohl im bezug auf die Höhe der Zulagen wie auch auf die Finanzierungsart werden Varianten zur Diskussion gestellt.
Vernehmlassung im Auftrag einer Parlamentarischen Kommission.