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Der Revisionsentwurf für das Zivildienstgesetz ZDG will das Zulassungsverfahren vereinfachen. Gesuchstellende reichen demnach künftig lediglich eine Deklaration ein, ihre Bereitschaft zu einer längeren Dienstzeit (1.5 oder 1.8 mal länger) als im Militär genügt als Nachweis für ihre Gewissensgründe (Variante "Tatbeweis"; Untervariante mit Faktor 1.5 oder 1.8). Die Variante "Verfahrensvereinfachung" erfordert weiterhin ein ausführliches Gesuch, die Anhörung wird nur in Ausnahmefällen angeordnet.