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Den Bahnen sollen für die Finanzierung der FinöV-Projekte zukünftig keine verzinslichen Darlehen mehr gewährt werden. Die vorliegende Botschaft beantragt, die Finanzierung der FinöV-Projekte entsprechend zu ändern. Die vorgeschlagenen Massnahmen entlasten die Finanzrechnung des Bundes und ermöglichen es, die verkehrspolitisch absolut prioritären Projekte zeitnah zu realisieren.
Der Bund will sein Engagement in Bezug auf Tankanlagen auf ein Minimum reduzieren: Diese Sparmassnahme im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 bedingt Anpassungen des Gewässerschutzgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen. Diese hat der Bundesrat heute in Vernehmlassung geschickt. Zudem hat er per Anfang 2005 die Luftreinhalte- und Waldverordnung geändert. Damit ermöglicht er die Umsetzung weiterer Sparmassnahmen im Umweltbereich: die Aufhebung der Schweizer Typenprüfung von Feuerungsanlagen sowie die Reduktion der Subventionen für den Wald.
Die schweizerische Post soll im internationalen Vergleich weiterhin zu den Topunternehmen der Branche gehören. Sie muss zudem ein flächendeckendes Poststellennetz ohne staatliche Abgeltungen unterhalten. In einer Verordnung zu der vom Parlament beschlossenen Revision des Postgesetzes werden die Vorgaben und Verfahrensvorschriften für den Umbau des Poststellennetzes konkretisiert und die Grundlagen für eine kontrollierte Öffnung des Postmarktes geschaffen.
In ihrem Vorentwurf und erläuternden Bericht schlägt die SPK-N die Ergänzung der Bundesverfassung mit einer neuen Bestimmung zur Medienpolitik (Art. 93a BV) vor. Ziel ist die Förderung der Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien.
Mit der Einführung von Landschaftspärken sollen - nach dem Grundsatz "schützen und nutzen" - Naturschutz und Wirtschaftsförderung unter einen Hut gebracht werden. Landschaftspärke erhalten wertvolle Natur- und Kulturlandschaften und ermöglichen gleichzeitig deren touristische und wirtschaftliche Nutzung. Zudem sollen das Nationalparkkonzept angepasst und Naturpärke eingeführt werden. Zu diesem Zweck wird das NHG teilrevidiert.
Die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates verabschiedete parlamentarische Initiative verlangt, dass dem Bund mit einem neuen Verfassungsartikel die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Schutzes vor Naturgefahren eingeräumt werden soll. Die neue Verfassungsbestimmung soll dem Bund ermöglichen, ein Rahmengesetz zur Erdbebenvorsorge zu erlassen.
Gegenstand der Vorlage sind im Wesentlichen die Entbündelung der letzten Meile auf Verordnungsebene, die Bereitstellung griffigerer Regulierungsinstrumente für die ComCom, Anpassungen des schweizerischen Fernmelderechts an das EU-Recht und die Verstärkung des Konsumenten- und Datenschutzes.
Die Parlamentarische Initiative Giezendanner sieht vor, dass die Planung der zweiten Tunnelröhre am Gotthard unverzüglich an die Hand genommen wird. Im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) führt das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Vernehmlassungsverfahren über den Bau einer zweiten Röhre am Gotthard-Strassentunnel (Verfassungsänderung) durch.
Mit der vorgeschlagenen Revision der Postverordnung werden folgende Ziele verfolgt: Verbesserte Förderung der Regional- und Lokalpresse (Auflage bis 30'000); Erzielen von Einsparmöglichkeiten im Umfang von mindestens 20 Mio. Franken (Einführung einer Maximalauflage von 300'000); Berücksichtigung der Anliegen der Wettbewerbskommission zur Vermeidung allfälliger Wettbewerbsverzerrungen; Kompatibilität der Revision mit den laufenden Arbeiten der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK; Subkommission Medien und Demokratie).
Mit finanziellen Anreizen sollen ab dem 1. Januar 2004 schwefelfreie Treibstoffe gefördert werden. Ziel ist es, dass sie sich am Markt durchsetzen können.
Der Bund will die Kontrolle der technischen Sicherheit für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte stärken. Damit die Sicherheit auch künftig gewährleistet ist, wird die Verantwortung der Betreiber genau umschrieben.
Untersuchungen belasteter Standorte sollen künftig vom Kanton bezahlt werden, wenn sich ein solches Areal entgegen der ursprünglichen Annahme als nicht belastet herausstellt. Zudem sollen die Kantone für solche Kosten Abgeltungen des Bundes beanspruchen können. Diese und weitere Änderungen betreffend belastete Standorte schlägt eine Nationalratskommission vor.
Der Bevölkerungsschutz hat die Aufgabe, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie in solchen Lagen zur Begrenzung und Bewältigung von Schäden beizutragen.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) beschloss, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Demnach soll über eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) am Eidgenössischen Buss- und Bettag sowie an einem vom Bundesrat zu bezeichnenden weiteren Sonntag ein Fahrverbot von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingeführt werden.
Der Entwurf enthält Vorschläge zur Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke, ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Vorschriften zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie deren Finanzierung. Er sieht für neue Kernkraftwerke das fakultative Referendum vor.
Das neue Stauanlagengesetz soll die grundlegenden Vorschriften über die Sicherheit von Stauanlagen, die Aufsicht über diese Werke und die Haftung der Inhaberinnen und Inhaber der Stauanlagen enthalten, wobei die Haftungsbestimmungen verschärft und die Deckung der Haftpflicht speziell geregelt werden sollen. Das neue Gesetz soll das Wasserbaupolizeigesetz vom 22. Juni 1877 ersetzen.
Das Protokoll Verkehr hat zum Ziel, eine für den Alpenraum nachhaltige Mobilität sicherzustellen, die für Menschen, Tiere und Pflanzen erträglich ist. Um dieses Ziel zu verwirklichen, soll die Benutzung der umweltverträglichen Verkehrsmittel, insbesondere durch die Verbesserung der alpenquerenden Eisenbahnachsen, begünstigt werden. Ausserdem sollen im Grundsatz keine "neuen hochrangigen, alpenquerenden Strassen" gebaut sowie das Prinzip der Kostenwahrheit verwirklicht werden.
Mit dieser Revision wird das Ziel verfolgt, die Gesetzgebung an die Realität im Drogenbereich anzupassen, sowie Lückenhaftigkeit, Inkohärenzen und Widersprüchlichkeiten des bestehenden Gesetzes zu verbessern.
Die wesentlichsten Änderungen sind: Verpflegungsmöglichkeiten auf Rastplätzen, höhere Beitragssätze des Bundes für den Unterhalt der Nationalstrassen und Massnahmen, die Kostensteigerungen im Autobahnbau vermeiden helfen sollen.
Nach dem Verordnungsentwurf werden sämtliche Entsorgungskosten, die nach Betriebsende der jeweiligen Kernkraftwerke entstehen, durch den Entsorgungsfonds sichergestellt. Die Kernkraftwerkbetreiber werden verpflichtet, jährliche Beiträge an den Fonds zu leisten, so dass nach einem 40-jährigen Betrieb die erforderlichen finanziellen Mittel im Fonds vorhanden sind. Die vor Betriebsende anfallenden Entsorgungskosten sollen die Betreiber wie bis anhin direkt bezahlen.
Die Vorlage gliedert sich in zwei Teile: Einerseits werden konkrete Vorschläge zur Erhaltung des Leistungsniveaus und zur Verbesserung der Durchführung gemacht. Andererseits will der Bundesrat mit weiteren Vorschlägen eine breite Diskussion über die weitere Entwicklung der zweiten Säule führen.
Kernpunkte der Vorlage sind die Konsolidierung der AHV-Finanzierung und die Flexibilisierung des Rentenalters.
Mit der Revision soll vor allem der Kreis der Versicherungsberechtigten eingeschränkt und der Beitragssatz der freiwillig Versicherten jenem der obligatorisch Versicherten gleichgestellt werden.
Die Änderung des Nationalstrassengesetzes sieht die Übertragung der Genehmigungskompetenz für Ausführungsprojekte der Nationalstrassen von den Kantonen auf den Bund und ein neues Rechtsmittelverfahren vor. Neu wird also der Bund die Ausführungsprojekte genehmigen, die nach wie vor von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen erarbeitet werden. Zudem sollen alle Spezialverfahren im Hauptverfahren zusammengelegt werden.
Der Bund soll seinen Anteil an den Unterhalt der Nationalstrassen erhöhen. Dies verlangt das Parlament mit einer Motion.