Abgeschlossen
5. September 2001 - 20. Dezember 2001

Bundesgesetz über die Kontrolle der technischen Sicherheit (BGTS), Bundesgesetz über die Stauanlagen (StAG)

Der Bund will die Kontrolle der technischen Sicherheit für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte stärken. Damit die Sicherheit auch künftig gewährleistet ist, wird die Verantwortung der Betreiber genau umschrieben.