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Mit der Vorlage werden die Richtungsentscheide, die der Bundesrat am 25. Juni 2014 aufgrund eines Aussprachepapieres des EDI für eine EL-Reform gefällt hat, konkretisiert. Sie beinhaltet verschiedene Massnahmen, mit denen die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessert und die relevanten Schwelleneffekte reduziert werden können. Das Leistungsniveau bleibt dabei grundsätzlich erhalten.
Mit der Gesetzesänderung soll der Bund befristet auf fünf Jahre die Möglichkeit erhalten, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit mit zwei neuen Arten von Finanzhilfen zusätzlich zu fördern. Zum einen mit Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und zum anderen für Projekte, welche das familienergänzende Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.
Erstens soll mit der Vorlage die ZStV nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes und der Verordnung über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG und ZeugSV) angepasst werden. Zweitens wird die Möglichkeit, dass die Kantone Zivilstandsfälle (Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften) veröffentlichen können, aufgehoben. Drittens werden die Bestimmungen der ZStV zur Oberaufsicht des Bundes angepasst und viertens werden die in der ZStV und der ZStGV aus der systematischen Rückerfassung notwendig gewordenen Anpassungen vorgenommen. Darüber hinaus werden in der ZStV und der ZStGV punktuelle Änderungen vorgenommen, die seit der letzten Revision erforderlich geworden sind.
Die geltende Grundversorgungskonzession läuft am 31. Dezember 2017 aus. Für die nachfolgende Periode ist der Katalog der Grundversorgungsdienste vom Bundesrat den aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Mit ihrer Vorlage zur Umsetzung von fünf parlamentarischen Initiativen beabsichtigt die Kommission, ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern beim Erwerb des Schweizer Bürgerrechts gleichzustellen. Durch eine Änderung der Bundesverfassung (Vorentwurf 1) soll dem Bund die Kompetenz zugewiesen werden, nebst der Einbürgerung infolge Abstammung, Heirat und Adoption auch den Erwerb und Verlust der Bürgerrechte kraft der Eintragung einer Partnerschaft einheitlich zu regeln. Parallel dazu soll das Bürgerrechtsgesetz so geändert werden, dass die Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerung fortan auch auf ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft mit Schweizer Staatsangehörigen anwendbar sind (Vorentwurf 2).
Die Gesetzesvorlage zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration; 13.030) ist an den in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 angenommenen Artikel 121a der Bundesverfassung anzupassen. Zudem sind die Anliegen der parlamentarischen Initiativen 08.406, 08.420, 08.428, 08.450 und 10.485 umzusetzen.