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Mit der Gesetzesänderung soll der Bund befristet auf fünf Jahre die Möglichkeit erhalten, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit mit zwei neuen Arten von Finanzhilfen zusätzlich zu fördern. Zum einen mit Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und zum anderen für Projekte, welche das familienergänzende Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.