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In der Hauptsache sollen die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Motorfahrzeugen aktualisiert sowie kognitive Mindestanforderungen in die Verordnung aufgenommen werden.
Die neue Verordnung regelt den Aufbau und den Betrieb eines Strassenverkehrsunfall-Registers. Die Unfalldaten und die daraus abgeleiteten Statistikdaten dienen der Analyse von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen sowie der Unfallursachenforschung und bezwecken die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Gestützt auf die Motion UREK-N (07.3004) unterbreitet das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Revision des CO2-Gesetzes, um verpflichtende Ziele für die CO2-Emissionswerte von neu immatrikulierten Personenwagen in der Schweiz festzulegen. Die Vorlage orientiert sich an den Zielen der Europäischen Union.
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 20. März 2009 im Rahmen der Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) verabschiedeten Bundesgesetze erlassen, welche insbesondere die Gleichstellung der Transportunternehmen sowie die Weiterentwicklung früherer Reformen beinhalten.
Für Bahnübergänge mit sehr schwachem Strassenverkehr sollen kostengünstigere Bahnübergangsanlagen zur Sicherung eingesetzt werden können. Eine gemischte Arbeitsgruppe ASTRA / BAV hat die nötigen Vorschriftenänderungen ausgearbeitet.
Vorschläge betreffend die Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und insbesondere zur Variantenwahl für die Höhe des Deckungsbeitrags im Güterverkehr (Niveau 2007 oder Niveau 2009).
Die Revision der technischen Bestimmungen der Eisenbahnverordnung (EBV) umfasst Anpassungen in den Bereichen Ingenieurbauten, Fahrbahn, Sicherungsanlagen, Telematikanwendungen, Personenwarnsysteme und Fahrzeuge. Im gleichen Zug werden die Ausführungsbestimmungen zur EBV (AB-EBV) und die Verordnungen über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV, VAböV) überarbeitet.
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 19. Dezember 2008 im Rahmen der Güterverkehrsvorlage verabschiedeten Bundesgesetze und Zahlungsrahmen erlassen, welche insbesondere die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene regeln und gleichzeitig Änderungen im Transportrecht vorsehen.
Für die Engpassbeseitigung auf dem bestehenden Nationalstrassennetz werden durch das Infrastrukturfondsgesetz (IFG) 5,5 Milliarden CHF bereitgestellt. Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage zeigt der Bundesrat auf, welche Abschnitte auf dem Nationalstrassennetz in Zukunft inakzeptabel stark überlastet sein werden. Gestützt darauf unterbreitet er das Programm Engpassbeseitigung. Ergänzend zeigt die Vorlage auf, wo für die Beseitigung von Engpässen auf dem bestehenden Nationalstrassennetz die Ergänzung neuer Nationalstrassenverbindungen erforderlich ist. Zudem stellt der Bundesrat drei Optionen für die Weiterführung der im Sommer 2008 vorgeschlagenen Anpassung des Netzbeschlusses zur Debatte. Schliesslich zeigt er verschiedene Entwicklungsperspektiven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr auf und stellt Ansätze zur Vermeidung der sich abzeichnenden Finanzierungslücke zur Diskussion.
In Schulbussen und Personenwagen sollen Kinder künftig besser gesichert werden. Zu diesem Zweck schlägt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Anpassung der entsprechenden Verordnungen vor. Ausserdem soll die Gewichtslimite für Spikesreifen von 3,5 auf 7,5 Tonnen erhöht werden, was vor allem für den Linienverkehr in Bergregionen relevant ist.
Weniger Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen ist das Ziel des Handlungsprogramms Via sicura. Via sicura enthält rund 60 Einzelmassnahmen, mit denen die Sicherheit im Verkehr verbessert werden soll. Zur Diskussion stehen ausserdem drei Finanzierungsvarianten mit jeweils unterschiedlichem Wirkungsgrad.
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Stasse (ADR) hat im Jahre 2007 hinsichtlich der Beschränkung der Beförderung von gefährlichen Gütern durch Strassentunnel ein auf internationaler Ebene standardisiertes System eingeführt, mit der Folge, dass nationale Tunnelregelungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ab 1.1.2010 hinfällig werden. Daher müssen die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und der Anhang 2 der SDR revidiert werden; zusätzlich ist die Signalisationsverordnung (SSV) samt deren Anhang 2 den neuen internationalen Vorgaben anzupassen.
Zur Unterstützung der Energie-, Klima- und Umweltpolitik des Bundes sollen für den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Automobilen finanzielle Anreize geschaffen werden. Als Instrument dazu wird das Bonus-Modell vorgeschlagen. Dieses wird über eine Erhöhung der Automobilsteuer des Bundes finanziert.
Das Sicherheitskontrollgesetz standardisiert Organisation und Verfahren der Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen und Komponenten.
Die heutige Linienführung des Nationalstrassennetzes basiert zur Hauptsache auf dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassenetz von 1960. Dieser so genannte Netzbeschluss entspricht inzwischen nicht mehr in allen Belangen den heutigen und künftigen Ansprüchen. In den letzten zehn Jahren wurden über dreissig Begehren um Aufnahme von Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz im Parlament deponiert. Deshalb wurde das Nationalstrassennetz umfassend überprüft.
Mit dieser Anpassung werden knapp 400 Kilometer bestehende Strassen neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Damit wird der Bund Eigner dieser Strassen und wird für den Unterhalt und Betrieb dieser Strecken zuständig sein. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass alle Landesteile durch Nationalstrassen erschlossen sind. Der Netzbeschluss trägt den heutigen und künftigen Bedürfnissen der städtischen Agglomerationen im Mittelland wie auch der ländlichen Räume und der Tourismusregionen Rechnung.
Mit der Anpassung des Netzbeschlusses dürften ihm jährliche Mehrausgaben in Höhe von rund 150 Millionen Franken für Betrieb und Unterhalt und rund 200 Millionen Franken für den Ausbau entstehen. Die Kantone werden von ihren bisherigen finanziellen Verpflichtungen für diese Strecken vollständig entlastet. Diese Lastenverschiebung auf den Bund wird bei den Kantonen durch eine Reduktion der nicht werkgebundenen Beiträge und der Globalbeiträge an die Hauptstrassen kompensiert. Die Kompensation der für den Bund dadurch im Bereich der Mineralölsteuer entstehenden Mehrbelastungen durch die Kantone ist unumgänglich. Alternative dazu wäre nur das Beibehalten der heutigen Lösung, d.h. der Verzicht auf die Anpassung des Netzbeschlusses. Der Bundesrat lädt deshalb die Kantone ein, für die von ihnen favorisierte Lösung Stellung zu nehmen.
Das Luftfahrtgesetz soll in drei Etappen revidiert werden. Die Umsetzung des luftfahrtpolitischen Berichts des Bundesrates von 2004, neue Grundsätze für die Flughafengebühren und die Finanzierung der Flugsicherung sowie eine Aufsichtsabgabe für die kommerzielle Luftfahrt bilden die zentralen Elemente einer ersten Teilrevision, welche die Landesregierung bis im Herbst in die Vernehmlassung geschickt hat.
Das Revisionspaket regelt die Visualisierungsmöglichkeit von Fähigkeitsausweisen für den Personen- bzw. den Gütertransport (neu auch durch Ausstellen einer separaten Karte), lockert die Übergangsbestimmungen für Personen, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Aus- und Weiterbildungsvorschriften im Besitz eines entsprechenden Führerausweises (C, C1, D D1) sind und beinhaltet eine Anpassung bei den Prüfungsmodalitäten.
Standortbestimmung über die schweizerische Schifffahrt sowie Entwicklungsperspektiven.
Anlass für die vorliegende Anhörung bilden die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Die Änderungen des internationalen Rechts bedingen auch eine Anpassung des nationalen Rechts. Davon betroffen sind die Anhänge 1 und 2 der Verordnung über die gefährlichen Güter auf der Strassen (SDR) sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV). Zudem werden die Weisungen betreffend gefährlicher Güter auf der Strasse vom 2. Dezember 2003 modifiziert.
Im Hinblick auf die Öffnung des Postmarktes wird das geltende Postgesetz und das Postorganisationsgesetz total revidiert.
Anpassung der Trassenpreisverbilligung im kombinierten Verkehr.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Bewilligungsverfahren für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge sowie für Sonntags- und Nachtfahrten neu geregelt und vereinfacht werden. Kernpunkt der Vorlage ist, dass bisher bewilligungspflichtige Fahrten ohne Bewilligung verkehren dürfen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insgesamt dürfte dadurch etwa die Hälfte aller Bewilligungsverfahren wegfallen. Dies reduziert den administrativen und finanziellen Aufwand bei den Transportunternehmen erheblich, und auch die Bewilligungsbehörden werden von unnötigen Arbeiten entlastet.
Aufgrund der Motionen Hess und Amstutz sollen die gewerbsmässigen Personentransporte zwischen den Schweizer Flughäfen und den Tourismusgebieten liberalisiert werden. Dafür muss die VPK geändert werden. Zudem werden wenige dringliche Änderungen betreffend die Eidgenössischen Bewilligungen vorgeschlagen.