Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Bewilligungsverfahren für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge sowie für Sonntags- und Nachtfahrten neu geregelt und vereinfacht werden. Kernpunkt der Vorlage ist, dass bisher bewilligungspflichtige Fahrten ohne Bewilligung verkehren dürfen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insgesamt dürfte dadurch etwa die Hälfte aller Bewilligungsverfahren wegfallen. Dies reduziert den administrativen und finanziellen Aufwand bei den Transportunternehmen erheblich, und auch die Bewilligungsbehörden werden von unnötigen Arbeiten entlastet.