Abgeschlossen
2. Juli 2008 - 15. Oktober 2008

Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Die heutige Linienführung des Nationalstrassennetzes basiert zur Hauptsache auf dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassenetz von 1960. Dieser so genannte Netzbeschluss entspricht inzwischen nicht mehr in allen Belangen den heutigen und künftigen Ansprüchen. In den letzten zehn Jahren wurden über dreissig Begehren um Aufnahme von Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz im Parlament deponiert. Deshalb wurde das Nationalstrassennetz umfassend überprüft. Mit dieser Anpassung werden knapp 400 Kilometer bestehende Strassen neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Damit wird der Bund Eigner dieser Strassen und wird für den Unterhalt und Betrieb dieser Strecken zuständig sein. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass alle Landesteile durch Nationalstrassen erschlossen sind. Der Netzbeschluss trägt den heutigen und künftigen Bedürfnissen der städtischen Agglomerationen im Mittelland wie auch der ländlichen Räume und der Tourismusregionen Rechnung. Mit der Anpassung des Netzbeschlusses dürften ihm jährliche Mehrausgaben in Höhe von rund 150 Millionen Franken für Betrieb und Unterhalt und rund 200 Millionen Franken für den Ausbau entstehen. Die Kantone werden von ihren bisherigen finanziellen Verpflichtungen für diese Strecken vollständig entlastet. Diese Lastenverschiebung auf den Bund wird bei den Kantonen durch eine Reduktion der nicht werkgebundenen Beiträge und der Globalbeiträge an die Hauptstrassen kompensiert. Die Kompensation der für den Bund dadurch im Bereich der Mineralölsteuer entstehenden Mehrbelastungen durch die Kantone ist unumgänglich. Alternative dazu wäre nur das Beibehalten der heutigen Lösung, d.h. der Verzicht auf die Anpassung des Netzbeschlusses. Der Bundesrat lädt deshalb die Kantone ein, für die von ihnen favorisierte Lösung Stellung zu nehmen.