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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats schickt den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts in die Vernehmlassung, wobei zu einzelnen Bestimmungen Varianten präsentiert werden. Es werden u.a. verschiedene Anpassungen an den bestehenden Strafrahmen des Sexualstrafrechts, die Neuformulierung des Tatbestands der Vergewaltigung (Art. 190 StGB) sowie die Einführung eines neuen Grundtatbestands des sexuellen Übergriffs vorgeschlagen (Art. 187a StGB).
Mit Beschluss vom 16. September 2011 hat der Bundesrat den Bericht über die Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen (nachfolgend «Bericht») gutgeheissen. Das VBS wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD die notwendige Anpassung der Rechtsgrundlagen vorzubereiten, um die im Bericht genannte Option 2 (Übertragung einzelner Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden) umzusetzen. Die in die Vernehmlassung geschickten Unterlagen sehen grundsätzlich die vollständige Umsetzung der Option 2 gemäss Bericht vor.
Der Bundesrat legt den Grundstein für den elektronischen Rechtsverkehr: Über eine hochsichere zentrale Plattform sollen die Parteien in Justizverfahren künftig digital kommunizieren. An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung geschickt.