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Der Staatsrat gibt den Vorentwurf des Gesetzes über die Politikfinanzierung in die Vernehmlassung. Mit diesem Vorentwurf soll der neue Verfassungsartikel umgesetzt werden, den die freiburgische Bevölkerung am 4. März 2018 mit der Initiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik» angenommen hat. Der Gesetzesvorentwurf präzisiert die Anwendungsmodalitäten dieser neuen Bestimmungen und gewährleistet eine pragmatische und dem Willen der Bevölkerung entsprechende Umsetzung.
Im Kollektivanlagengesetz (KAG) soll ein nicht genehmigungspflichtiger Fonds für qualifizierte Anleger geschaffen werden. Dadurch sollen die Attraktivität des Fondsplatzes Schweiz verbessert und die Markteinführung innovativer Produkte erleichtert werden.
Auf die obligatorische Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung soll sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verzichtet werden (Umsetzung der Motion Schmid 17.3371). Zudem sollen in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichtet werden können. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben.
Mit ihrem Vorentwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, der als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» konzipiert ist, will die Kommission die Transparenz über die Finanzierung politischer Aktivitäten erhöhen.
Die neue Verordnung präzisiert die Rollen und Kompetenzen der Finanzmarktbehörden in der Regulierung und im internationalen Standardsetting und regelt die Zusammenarbeit von EFD und FINMA in diesen Themen. Weiter werden die Regulierungsgrundsätze und der Regulierungsprozess gemäss Art. 7 FINMAG konkretisiert.