Quelle
www.notes.zh.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
25. September 2019 - 31. Dezember 2019

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele

In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2012 nahmen Volk und Stände den neuen Verfassungsartikel über die Geldspiele (Art. 106 Bundesverfassung [BV, SR 101]) an. Dieser ermächtigt den Bund zur Gesetzgebung im Geldspielbereich und regelt die Zuständigkeitsaufteilung zwischen Bund und Kantonen. Das Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (BGS; SR 935.51), das den Verfassungsartikel umsetzt und das Bundesgesetz vom 18.Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankengesetz, SR 935.52) und das Bundesgesetz vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (LG; SR 935.51) ersetzt, wurde in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 angenommen.

Es regelt im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben die Zulässigkeit und Durchführung von Geldspielen und die Verwendung der Spielerträge mit dem Zweck, die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von Geldspielen ausgehen, und für eine transparente und sichere Durchführung der Geldspiele zu sorgen. Das BGS verwendet als neuen Oberbegriff Geldspiele, der sämtliche Spiele umfasst, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht (Art. 3 Bst. a BGS). Das BGS trat am 1. Januar 2019 in Kraft und räumt den Kantonen zwei Jahre Zeit ein, ihre Gesetzgebung an das neue Bundesrecht anzupassen.