Quelle
vernehmlassungen.tg.ch

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Abgeschlossen
22. November 2024 - 20. Februar 2025

Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate

Änderung des Gesetzes über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate (GGG)

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Gesetzes über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate in eine externe Vernehmlassung gegeben. Der Vorschlag geht auf eine vom Grossen Rat erheblich erklärte Motion zurück. Mit der vorgeschlagenen Reduktion der Gebühren würden dem Kanton jährlich Einnahmen von 6 bis 7 Millionen Franken fehlen.