Das Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag wurde am 10. Januar 2024 vom Bundesrat genehmigt und in der Folge am 14. Februar 2024 von der Schweiz in Den Haag unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen, die auf die Verbesserung der internationalen Strafrechtszusammenarbeit (Rechtshilfe, Auslieferung, Überstellung) bei Völkerrechtsverbrechen (Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) abzielen. Anwendungsbereich ist die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, also dort, wo die Staaten selbst diese Verbrechen verfolgen. Da das Übereinkommen (Anhang H) grundsätzlich auch auf das Verbrechen der Aggression anwendbar ist, dessen Umsetzung im StGB die von den Räten angenommene Motion 22.3362 (Sommaruga) fordert, wurden die beiden Geschäfte verbunden. Im Februar 2025 soll zum kombinierten Geschäft (Genehmigung des Übereinkommens inkl. Umsetzung des Verbrechens der Aggression im StGB) eine Vernehmlassung eröffnet werden.