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Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Laufend
19. Februar 2025 - 30. Mai 2025

Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag

Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen

Mit dem Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag wird eine vertragliche Grundlage für die Verpflichtung zur gegenseitigen internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit bei internationalen Verbrechen in Ermangelung bilateraler Abkommen geschaffen. Das Übereinkommen übernimmt die Definitionen internationaler Verbrechen und die Grundsätze der Rechtshilfe, die bereits in der schweizerischen Gesetzgebung, in erster Linie im Strafgesetzbuch (nachfolgend: StGB) und im Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (nachfolgend: IRSG), verankert sind. Darüber hinaus soll das Verbrechen der Aggression in ähnlicher Weise wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Schweizer Recht verankert werden. Eine innerstaatliche Umsetzung der Aggression erlaubt der Schweiz, den Anhang H des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag ebenfalls anzunehmen sowie die durch das Parlament überwiesene Motion Sommaruga (22.3362) umzusetzen.

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