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Geplant
Juni 2025 - Oktober 2025
Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der AMMR-Verordnung, der Eurodac-Verordnung und der Überprüfungsverordnung
Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der AMMR-Verordnung (EU) 2024/1351, der Eurodac-Verordnung (EU) 2024/1358 und der Überprüfungsverordnung (EU) 2024/1356
Der EU-Migrations- und Asylpakt ist ein Bündel von Regelungen zur Schaffung eines gerechteren, effizienteren und krisenresistenteren Migrations- und Asylsystems für die EU bzw. den Schengen-/Dublin-Raum. Die von der Schweiz zu übernehmenden Rechtsgrundlagen des EU-Migrations- und Asylpakts umfassen unter anderem die AMMR-Verordnung (EU) 2024/1351, die Eurodac-Verordnung (EU) 2024/1358 und der Überprüfungsverordnung (EU) 2024/1356. Die drei EU-Verordnungen enthalten neben den direkt anwendbaren Bestimmungen auch solche, welche unter anderem Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) und im Asylgesetz (AsylG, SR 142.31) bedingen. Zur Konkretisierung dieser Gesetzesänderungen sind Anpassungen in diversen Verordnungen des Schweizer Rechts vorzunehmen.