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Die Parlamentarische Initiative (PI) von Rosmarie Joss und Mitunterzeichnenden (KR-Nr. 442/2020) verlangt mehr Transparenz in der Partei- und Kampagnenfinanzierung. Den Stimmberechtigten soll offengelegt werden, von wem Parteien, Kandidierende und Abstimmungskomitees im Wahl- und Abstimmungskampf finanziell unterstützt werden. Substanzielle Spenden bei Abstimmungen und Wahlen insbesondere von juristischen Personen können die politische Ausrichtung einer Partei, einer Mandatsträgerin oder eines Mandatsträgers beeinflussen. Mehr Transparenz stärkt die direkte Demokratie langfristig, da das Vertrauen in die politischen Parteien und damit in die politischen Institutionen gestärkt wird.
Das totalrevidierte Gesetz stellt das Gemeinderecht auf eine bereinigte, neue Basis. Dies nachdem verschiedenste Gesetzgebungsprojekte und namentlich die im Jahre 2008 beschlossenen zahlreichen Änderungen im Vorfeld der Gemeindestrukturreform zu zahlreichen Anpassungen und vor allem zur Streichung einer Vielzahl von Bestimmungen im Gemeindegesetz geführt haben. Im Jahre 2021 zeigten zudem zwei Memorialsanträge zumindest auf, dass das entsprechende Rechtssystem überprüft und in wesentlichen Fragen neu geregelt werden muss. Deren Behandlung an der Landsgemeinde 2023 gab ganz massgeblich die Richtung vor, wie sich das neue Recht künftig präsentieren sollte.
Der Bund nimmt auf Anfang 2025 eine Änderung beim Fristenbeginn für Zusendungen von A-Post plus vor. Werden solche Sendungen an Samstagen zugestellt, wird der erste Tag der Frist nicht mehr wie bisher der Sonntag sein, sondern der nächstfolgende Werktag, also üblicherweise der Montag. Diese Änderung betrifft die vom Bund geregelten Verfahren, einschliesslich des Zivil- und Strafprozesses
Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Rechtsgrundlage zu objekt.lu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Portal objekt.lu ist ein kantonales E-Government-Projekt. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Datenaustausch unter den beteiligten Fachbereichen zu regeln und zu vereinfachen sowie die wichtigsten Informationen über objektbezogene Daten zentral an einem Ort verfügbar zu machen. Dazu werden das neue Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWG) und die neue Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) geschaffen.
Der Gesetzesentwurf sieht einen Solidaritätsbeitrag für Personen vor, die von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung vor 1981 betroffen sind, welche von einer Behörde im Kanton Schaffhausen veranlasst wurde. Der Veranlassung gleichgestellt ist der Vollzug oder die Beauftragung oder die Aufsicht des Vollzugs durch eine Behörde im Kanton Schaffhausen.
Mit dieser Vorlage schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung vor. Damit sollen attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen geschaffen werden.
Das MTB-Konzept hält die Grundsätze und eine Strategie zur Schaffung eines attraktiven und vielseitigen Mountainbikewegnetzes fest. Gestützt darauf ist der Entwurf des neuen Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetzes erarbeitet worden.
Die Vorlage zielt darauf ab, die Grundlagen zu schaffen, um das Behindertenwesen im Kanton Glarus mit Blick auf die UN BRK insbesondere im ambulanten Bereich weiterzuentwickeln. Dabei stehen die prioritär definierten Handlungsbereiche Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung sowie soziale Teilhabe im Vordergrund.
Im geltenden Bundesgesetz vom 20. Dezember 2019 (Stand am 1. September 2023) über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz sind die Bestimmungen hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Finanzierungsanteilen bei MSK anzupassen.
Der Kultur- und Kreativsektor macht in der Schweiz 10% der Unternehmen aus und stellt mehr als 5% der Arbeitsplätze. Auch im Kanton Freiburg hat sich dieser Sektor stark entwickelt, sowohl in der Kulturproduktion (Professionalisierung, Einzug der digitalen Medien usw.) als auch bei den kulturellen Praktiken der verschiedenen Teile der Freiburger Gesellschaft. Die Arbeiten zur Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (KAG, 1991) begannen 2023 mit einem breit angelegten partizipativen Prozess und der Ausarbeitung eines «Kulturkonzepts». Dieses enthält die legislativen und strategischen Grundsätze, die als Leitfaden für die Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzesvorentwurfs dienten.
Der Gesetzesvorentwurf soll der Förderung kultureller Aktivitäten durch die öffentliche Hand einen angemessenen Rahmen geben, und zwar durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Körperschaften und mit den Kulturkreisen, durch eine stärkere Gewichtung der Komplementarität zwischen Amateur- und professioneller Kultur und durch die territoriale Verankerung kultureller Aktivitäten. Zudem soll die Position des Kantons Freiburg auf gesamtschweizerischer Ebene gefestigt werden.
Das Modell sieht vor, dass die – hauptsächlich westlichen – Länder, die Schweizer Kriegsmaterial erworben haben, dieses fünf Jahre nach Unterzeichnung der Nichtwiederausfuhrerklärung in Drittstaaten exportieren dürfen. Dabei sind allerdings bestimmte völker- und menschenrechtliche Vorgaben einzuhalten. Der Entwurf bewegt sich im vom Neutralitätsrecht vorgegebenen Rahmen.
Mit diesem Projekt beantragt der Bundesrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 3496 Millionen Franken für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) in den Jahren 2026–2028 durch einen Bundesbeschluss.
Der Kanton Bern hat im Jahr 2022 das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und im Jahr 2024 das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft gesetzt. Dabei wurden Inhalte aus dem Sozialhilfegesetz herausgelöst. Dieses ist dadurch lückenhaft geworden und wird nun von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) neu redigiert. Gleichzeitig werden Aufträge des Grossen Rats umgesetzt. So werden zusätzliche datenschutzrechtliche Grundlagen geschaffen, um mit dem neuen Fallführungssystem (NFFS) den Nutzenden weitere administrative Entlastung bieten zu können. Mit der Ergänzung der bestehenden Aufsicht mit der kantonalen Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) wird die Aufsichtstätigkeit von Kanton und Gemeinden gestärkt und der Vollzug der Sozialhilfe vereinheitlicht. Schliesslich wird der grossrätliche Auftrag eines Anreizsystems mit einem Selbstbehalt für die Gemeinden umgesetzt. Die Leistungen der Sozialhilfe bleiben im Grundsatz unverändert. Bewährte Unterstützung bleibt erhalten.
Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen zum Kindes- und Erwachsenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) und des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) liess die Direktion der Justiz und des Innern (JI) das EG KESR evaluieren, um eine Grundlage für allfällige Verbesserungen der Gesetzgebung zu schaffen. Die Evaluation ergab, dass das EG KESR ein zweckmässiges Instrument ist. Allerdings zeigte sich auch in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf. Die JI lancierte daher ein Gesetzgebungsprojekt mit fünf Teilprojekten.
Die am 16. Mai 2022 von den Kantonsräten Michael Zeugin, Winterthur, Roland Scheck, Zürich und Dieter Kläy, Winterthur eingereichte Motion KR-Nr. 157/2022 betreffend "Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren" verlangt die Einführung eines einstufigen kantonalen Rechtsmittelverfahrens und die Einschränkung der streitwertbezogenen Einzelrichtendenzuständigkeit in Steuersachen. Mit der Reduktion auf eine kantonale Gerichtsinstanz sollen die Steuerverfahren beschleunigt und die Kosten für die Steuerpflichtigen und die Öffentlichkeit gesenkt werden.
Mit der Motion 22.3382 RK-N «Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption» wurde der Bundesrat beauftragt, eine Revisionsvorlage des Adoptionsrechts vorzulegen für die Situationen, in denen ein Kind seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und der adoptionswilligen Person, d.h. mit dem Wunschelternteil, zusammenlebt. In diesen Fällen soll das Verfahren der Stiefkindadoption vereinfacht und beschleunigt werden. Vorgeschlagen wird, künftig auf das Erfordernis des Pflegejahres zu verzichten. Zudem sollen weitere Anpassungen im Adoptionsverfahren vorgenommen werden. Ergänzend wird auch im Bereich der Adoption eines volljährig gewordenen Stiefkindes eine Anpassung vorgeschlagen.
Die Verordnung über die Vorbereitung und Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung sieht vor, die öffentliche Aufgabe der Vorbereitung und operativen Umsetzung des Gas-Solidaritätsabkommens an die Schweizerische Aktiengesellschaft für Erdgas (Swissgas) zu übertragen. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die Vorbereitungsmassnahmen zur Bearbeitung von Ersuchen der Schweiz um Gaslieferungen geregelt werden. Ausserdem regelt der Verordnungsentwurf die Umsetzung des Ersuchens des Auslands um Gaslieferungen.
Um den Aus- und Umbau der Stromnetze zu beschleunigen, ist das Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 1902 sowie das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 anzupassen.
Die geltenden Bestimmungen des Obligationenrechts betreffend die «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» (Art. 964a–964c OR) sollen an die Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen angepasst werden.
Die Ausführungsbestimmungen umfassen zwei Erlasse: einerseits die Revision der CO2-Verordnung mit Fremderlassänderungen der Verordnung über das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister, der Mineralölsteuerverordnung und der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs. Andererseits wird neu die Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) geschaffen, welche Änderungen der Gebührenverordnung BAFU enthält.
Die Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (SGK) ergänzt das bestehende Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Bei der Bedrohung der öffentlichen Gesundheit können Einreisebeschränkungen sowie weitere Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vorgesehen werden. Mit dem neuen Wegweisungsverfahren können illegal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, welche im Grenzraum aufgegriffen werden, leichter weggewiesen werden. Schliesslich werden redaktionelle Anpassungen im AIG aufgenommen, um die Terminologie an den SGK anzugleichen. Mit der zusätzlichen Änderung des AIG erhält das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten Zugriff auf das nationale ETIAS-System.
Das Parlament hat die Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 im Dezember 2022 gutgeheissen. Somit werden in Zukunft auch Visa für einen längerfristigen Aufenthalt sowie Aufenthaltstitel im zentralen Visa-Informationssystem erfasst. Mehrere Verordnungen müssen angepasst werden, um die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu konkretisieren. Einige Verordnungen werden hauptsächlich angepasst, um den Zugang zu den Daten der verschiedenen Informationssysteme der EU und zu den Interoperabilitätskomponenten zu gewährleisten. Die neuen Bestimmungen sollen im Juni 2026 in Kraft treten.
Als Folge der umfassenden Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die kantonale und kommunale Gebührenerhebung wird im Sinne einer verbesserten Rechtssicherheit vorgeschlagen, in den Finanzhaushaltsgesetzen für den Kanton sowie die Bezirke und Gemeinden in je einem neuen Kapitel «Gebühren» die wichtigsten Eckpfeiler zur Gebührenpflicht bzw. zur Gebührenerhebung und -bemessung, gleichsam als Auffangregelung, für die Verwaltung einheitlich zu regeln. Damit wird über die damals vom Bundesgericht konkret beurteilte Frage des Langzeitparkierens hinaus eine formell-gesetzliche Normierung für die Gebührenerhebung (Verwaltungs-, Benützungs- und Konzessionsgebühren) auf sämtlichen Stufen der Verwaltung und mithin auch für die Gemeinde- bzw. Bezirksebene geschaffen, damit den bundesrechtlichen Vorgaben besser entsprochen werden kann.
Der Regierungsrat plant, die monatlichen Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen im Kanton Zug auf Anfang 2025 um zehn Prozent auf 330 Franken beziehungsweise 385 Franken pro Kind zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Beiträge der Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskasse Zug von 1,6 Prozent auf 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens sinken.