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Mit dem Inkrafttreten des Glarner Lehrplans für die Volksschule auf den 1. August 2017 änderten sich Fächerbezeichnungen und die Kompetenzorientierung im Unterricht zieht auch in Beurteilungsfragen Anpassungen nach sich. Im Rahmen der vierjährigen Einführungsphase des neuen Lehrplans wurde vorerst bewusst auf eine Anpassung der Promotionsverordnung verzichtet. Es wurden lediglich Übergangsbestimmungen erlassen und eine Revision der Promotionsverordnung auf den 1. August 2021 angekündigt.
Im Vordergrund der Totalrevision des Bundesgesetzes steht die Stärkung der strategischen Handlungsoptionen im Bereich der Programme zur Förderung der internationalen Mobilität und von internationalen Kooperationen zwischen Institutionen im Bildungsbereich. Weiter sind formale und begriffliche Anpassungen im Gesetz erforderlich.