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Bei der Verordnung 1 handelt es sich um eine Teilrevision, bei der es im wesentlichen darum geht, die Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften zu erlassen. Die Verordnung 2 enthält Sonderbestimmungen für Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, die auf Grund besonderer Verhältnisse mit dem gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitrahmen nicht auskommen.
Nach der Änderung des Getreideartikels der Bundesverfassung durch Volk und Stände am 29. November 1998 soll nun das Getreidegesetz im Rahmen der Agrarpolitik 2002 so rasch als möglich aufgehoben werden. Die Getreidepflichtlagerhaltung wird künftig auf das Landesversorgungsrecht abgestützt.
Die Vorlage vereinheitlicht das bisher kantonal geregelte Wandergewerberecht auf Bundesebene und integriert einen Restbestand des geltenden Handelsreisendengesetzes, nämlich eine reduzierte Regelung der Kleinreisenden.
Das heutige Mietrecht datiert von 1990. Es hat, basierend auf einer Gesamtrevision der mietrechtlichen Bestimmungen, den früheren Bundesbeschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM) aus dem Jahre 1972 abgelöst.
Die paraphierten Vertragstexte sind auf der Website des Integrationsbüros EDA/EVD (http://www.europa.admin.ch) über Internet für jedermann öffentlich zugänglich. Es handelt sich dabei um die Abkommen über den freien Personenverkehr, den Landverkehr, den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, die technischen Handelshemmnisse und das öffentliche Beschaffungswesen.
Gemäss Wortlaut des Abkommens ist eine schrittweise Liberalisierung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz vorgesehen. Dies beinhaltet einen Verzicht auf jegliche Kontrolle und alle diskriminierenden Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der betroffenen Personen.
Die Bauprodukteverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bauproduktegesetz (BauPG). Das BauPG regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten analog den in der EU gültigen Vorschriften.
Im Anschluss an die Lösung der Goldbindung auf Verfassungsebene werden Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig. Diese Anpassungen sollen mit der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel vorgenommen werden. Das neue Gesetz wird alle publikumsrelevanten Eigenschaften von Währung und staatlichem Geld regeln.
Mit der neuen, für die Jahre 2000 bis 2006 geplanten Gemeinschafts-Initiative will die EU die harmonische und ausgeglichene Entwicklung und Planung des europäischen Raumes fördern. Das Aktionsprogramm der EU enthält wie bisher Förderungsmassnahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie neu für Projekte der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.
Die wachsenden Probleme im Zusammenhang mit Armut und Gewalt und Konflikten erfordern mehr Solidarität im In- und Ausland. Dies ist das Ziel der Stiftung solidarische Schweiz.
Die Revision des Beamtengesetzes ist nötig, um die Organisation und die Abläufe beim Bund wirtschaftlicher und zielorientierter auszugestalten. Die Modernisierung des staatlichen Handelns in Richtung vermehrter Leistungs- und Wirkungsorientierung lässt sich nur mit einem fortschrittlichen Personalgesetz erfolgversprechend weiterführen.
Die Hersteller von Bauprodukten haben auf dem europäischen Markt einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil, weil im EWR und in der Schweiz unterschiedliche Regelungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten bestehen. Daraus erwachsen zusätzliche Kosten.
Die Revision des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1993 verfolgt zwei Ziele: Sie entspricht dem Wunsch nach einem besseren Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbrauch und schafft die Voraussetzung, dass das Konsumkreditgeschäft in der ganzen Schweiz auf der gleichen Rechtsgrundlage abgewickelt werden kann.
Der 32. Titel des OR, um den es bei diesem Vorentwurf geht, legt insbesondere die Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, wenn Geschäftsbücher, Korrespondenz und Belege auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden.
Eine vom EFD eingesetzte Expertenkommission schlägt vor, den Status der Kantonalbanken neu zu regeln. Der Handlungsspielraum dieser Banken soll vergrössert werden, ohne dass dadurch der Schutz der Risikoträger verschlechtert wird.
Die vier bundeseigenen Rüstungsunternehmen sollen in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften nach privatem Recht umgewandelt werden können.
Der Bundesrat will den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die zwei alternativen Vorlagen sehen Erleichterungen für Holdings sowie für kleine und mittlere Unternehmungen vor. Zur Diskussion stehen u. a. die proportionale Gewinnsteuer, die Verlustverrechung im Konzern und eine höhere Freigrenze bei Emissionsabgaben.
Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im Rahmen der Aufklärung des Schicksals von Vermögenswerten der Holocaust-Opfer in der Schweiz.