Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die Vorlage vereinheitlicht das bisher kantonal geregelte Wandergewerberecht auf Bundesebene und integriert einen Restbestand des geltenden Handelsreisendengesetzes, nämlich eine reduzierte Regelung der Kleinreisenden.