Abgeschlossen
14. Juni 1999 - 17. September 1999

Arbeitsgesetz, Revision der Verordnungen 1 und 2

Bei der Verordnung 1 handelt es sich um eine Teilrevision, bei der es im wesentlichen darum geht, die Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften zu erlassen. Die Verordnung 2 enthält Sonderbestimmungen für Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, die auf Grund besonderer Verhältnisse mit dem gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitrahmen nicht auskommen.
Quelle
fedlex.admin.ch

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