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Die Änderung des Sortenschutzgesetzes soll es erlauben, das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zu ratifizieren. Der Schutzbereich soll erweitert werden. Die Schutzdauer wird von 20 auf 25 Jahre erhöht.
Kernstück der Vorlage sind die Revision des Hotel- und Kurortkreditgesetzes und die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus.
Im Zentrum der Vorlage steht die Aufhebung der Befristung für die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Beide Steuern machen heute zusammen rund 60% der Fiskaleinnahmen des Bundes aus. Es ist undenkbar, dass der Bund seine Aufgaben in Zukunft ohne diese beiden Einnahmenquellen wird finanzieren können.
Auch ohne Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft ist die Schweiz als Land inmitten des EU-Binnenmarktes darauf angewiesen, im Interesse der Wirtschaft und des Tourismus den Personen- und Warenverkehr rechtlich wie die EU zu behandeln.
Hauptpunkte des Revisionsentwurfs sind eine klarere Regelung des Verfahrens der Zulassung zum Zivildienst und der Zulassungsvoraussetzungen, sowie die Reduktion der Dauer des Zivildienstes. Zudem soll im Gesetz geregelt werden, welche Ziele die Zivildiensteinsätze erfüllen sollen.
Wesentliche Reformpunkte sind die Konkretisierung des Notenbankauftrags sowie die nähere Umschreibung der Unabhängigkeit der SNB und die Einführung einer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Bundesrat, dem Parlament und der Öffentlichkeit. Zudem werden die Notenbankinstrumente flexibler und moderner umschrieben.
Die Veräusserung von Ferienwohnungen an Ausländer ist nur im Rahmen eines Kontingents erlaubt. Der auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Simon Epiney zurückgehende Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will diese Bestimmung lockern.
Das geltende Verfahren bei Insolvenz von Banken muss überprüft und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Schwarzarbeit führt zu zahlreichen Problemen (namentlich Mindereinnahmen der öffentlichen Hand, Wettbewerbsverzerrungen, Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes). Sie muss deshalb sowohl aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, rechtlichen wie ethischen Gründen bekämpft werden.
Die vorliegende Revision soll die Wettbewerbskommission in die Lage versetzen, bei kartellrechtlichen Verstössen direkte Sanktionen zu verfügen.
Mit dieser Vorlage soll die Finanzierung der Versicherung langfristig sichergestellt werden. Neben zahlreichen Einzelfragen werden vom Revisionsentwurf die folgenden zwei Hauptpunkte betroffen: Finanzierung und Arbeitslosenentschädigung.
Es werden zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben: die zeitlich begrenzte Verwendung für Bildungsmassnahmen kombiniert mit Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV oder aber der Abbau öffentlicher Schulden.
Vorgeschlagen wird insbesondere die Einführung einer überbetrieblichen Förderkomponente sowie die Straffung und Entflechtung des bestehenden Instrumentariums.
Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung steht im Zeichen grösserer Steuergerechtigkeit für Ehepaare und Familien. Die Notwendigkeit einer Reform ergibt sich aus der stetigen Änderung der Familienstrukturen in den letzten drei Jahrzehnten.
Ergänzende Vernehmlassung zu folgenden Themen: Aufhebung des Kontrahierungszwanges, Vollstreckung der finanziellen Verpflichtungen der Versicherten gegenüber den Versicherern, Rückgriffsrecht des Wohnkantons.
Das vorgeschlagene Modell sieht einerseits die Aufhebung der Eigenmietwert-Besteuerung und andererseits den Verzicht auf die Abzüge der Liegenschafts-Unterhaltskosten und der privaten, auf dem Wohneigentum lastenden Schuldzinsen vor.
Das vorgeschlagene Bundesgesetz dient dazu, internationale Sanktionen nicht militärischer Art, welche von der UNO, der OSZE, anderen internationalen Organisationen oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern erlassen worden sind und die von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen.
Die Kantone sollen das Recht, aber nicht die Verpflichtung haben, in ihren Steuergesetzen vorzusehen, dass Bauspareinlagen bei einer Bank im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) von natürlichen Personen bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können.
Die rein "technische" Anpassung des AVIG beschränkt sich primär auf die Stellung der Vollzugsorgane und deren Entschädigung und Verantwortlichkeit.
Die Vorschläge der Ständerats- Kommission für Rechtsfragen enthalten Änderungen und Ergänzungen der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG). Künftig sollen natürliche Personen einmal in ihrem Leben und juristische Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen Verfehlungen selbst anzuzeigen.
Die Landesregierung befürwortet den teilweisen Umbau der heutigen bundesstaatlichen Zuständigkeiten und Finanzströmen als zentrales staatspolitisches Anliegen. Im Sinne des Berichts soll die Subsidiarität wieder in den Vordergrund gestellt werden, wonach im föderalistischen Staat die obere Ebene nur tut, was die untere Ebene nicht kann.
Der Entwurf dieser Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, welches das seit dem 1. Januar 1995 geltende, anstelle des ordentlichen Gesetzgebers vom Bundesrat erlassene Mehrwertsteuerrecht ablösen soll.
Die vier Gesetze sollen zu Gunsten einer administrativen Entlastung der Wirtschaft entflechtet und harmonisiert werden.
Die Gesetzesrevision hat zum Ziel, unser duales System der Berufsbildung zu stärken und zukunftsoffen zu gestalten. Die Berufsbildung ist der Bildungsweg, den zwei Drittel der Jugendlichen nach der obligatorischen Schule einschlagen. Nach dem Ausbau der Berufsbildung auf der Tertiärstufe - Fachhochschule mit der Berufsmaturität als Zubringer - soll nun auch die Reform der beruflichen Grundbildung und ihrer übrigen weiterführenden Stufe erfolgen.
Die am 21.6.96 von Nationalrat Gros Jean-Michel eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, dass durch eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer die Schweiz als Standort für Hilfsgesellschaften attraktiver gemacht werden soll.