Abgeschlossen
5. April 2000 - 30. Juni 2000

Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG)

Das vorgeschlagene Bundesgesetz dient dazu, internationale Sanktionen nicht militärischer Art, welche von der UNO, der OSZE, anderen internationalen Organisationen oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern erlassen worden sind und die von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen.