Abgeschlossen
17. November 1999 - 31. Dezember 1999

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

Die rein "technische" Anpassung des AVIG beschränkt sich primär auf die Stellung der Vollzugsorgane und deren Entschädigung und Verantwortlichkeit.
Quelle
fedlex.admin.ch

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