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Das bestehende System der direkten Entschädigung des Personals der eidgenössischen Schätzungskommissionen (ESchK) aus dem Gebührenertrag der Enteigner wird an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Die Präsidentinnen und Präsidenten der ESchK tragen derzeit das Kostenrisiko, weshalb eine gewisse Abhängigkeit gegenüber den Enteignern besteht. Dies soll mittels einer Entkoppelung der Gebührenerhebung und der Entschädigung der ESchK aufgehoben werden. Die Kassenfunktion wird der Bund übernehmen, wodurch die ESchK ihre Arbeit unabhängig von den Enteignern ausführen können.
Mit dem Gesetz wird das Konzept der Behindertenhilfe umgesetzt, welches die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam erarbeiteten.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält einen Mantelerlass (Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020), welcher die Änderungen der betroffenen Gesetze beinhaltet, und einen Bundesbeschluss, der eine Zusatzfinanzierung für die AHV durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um höchstens zwei Punkte vorsieht. Die beiden Erlasse sind rechtlich miteinander verknüpft. Das Gesetz kann nicht in Kraft treten, wenn die Mehrwertsteuererhöhung von Volk und Ständen nicht angenommen wird. Die Mehrwertsteuererhöhung wiederum hängt von der Vereinheitlichung des Referenzalters in der AHV und der 2. Säule sowie von der Beschränkung des Anspruchs auf Witwen- und Witwerrenten von Personen, welche Betreuungs- oder Erziehungsaufgaben wahrnehmen, ab.
Der Vollzug des Zivildienstes soll an die neuen Rechtsgrundlagen der Armee (laufende Revision des Militärgesetzes) angepasst werden. Gleichzeitig schafft der Bundesrat die Grundlagen zur Umsetzung der Motion 11.3362 (Ausbau der Ausbildung von Zivildienstleistenden). Mit weiteren Anpassungen soll weiterhin ein effizienter Vollzug gewährleistet werden. Mit der Aufnahme des Tätigkeitsbereichs «Schulwesen» sollen neue Einsatzmöglichkeiten für Zivis geschaffen werden.