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Die Motion verlangt die Anpassung respektive Ergänzung von Artikel 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Jagdverordnung, kJV). Artikel 14 kJV wird in der Verordnung im Kapitel 3 «Jagdzeiten und Schontage» geführt. Darin geht es um die Regelung der Jagd (Jagdperiode, Nachtjagd, Schontage, Betreten des Jagdgebietes).
Im Zusammenhang mit dem Postulat Fridolin Luchsinger, Schwanden, und Mitunterzeichner «Bildung einer unabhängigen Fachkommission bei der Überarbeitung der Gefahrenkarten» prüfte der Regierungsrat eine breitere Abstützung des Prozesses der Erarbeitung und Änderung von Gefahrenkarten. Mit der vorliegenden Vorlage soll die gesetzliche Grundlage für eine Gefahrenkartenkommission geschaffen werden, welche anstelle der heute zuständigen Abteilung Wald und Naturgefahren über die Erarbeitung neuer und die Änderung bestehender Gefahrenkarten beschliessen soll. Auf Gesetzesstufe sollen die Aufgaben und die Zusammensetzung der Gefahrenkartenkommission geregelt werden. Neben Vertreterinnen und Vertretern des Kantons sollen auch Vertretungen der drei Gemeinden Einsitz in der Kommission nehmen. An einem konkreten Verfahren zur Erarbeitung bzw. Änderung einer Gefahrenkarte sollen allerdings neben den Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertretern lediglich die Vertreterinnen und Vertretern aus derjenigen Gemeinde mitwirken, welche von der Gefahrenkarte betroffen sind. Die Befugnis zur Regelung der Einzelheiten sowie des Verfahrens werden an den Regierungsrat delegiert.
Die Motion verlangt die Anpassung respektive Ergänzung von Artikel 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Jagdverordnung, kJV). Artikel 14 kJV wird in der Verordnung im Kapitel 3 «Jagdzeiten und Schontage» geführt. Darin geht es um die Regelung der Jagd (Jagdperiode, Nachtjagd, Schontage, Betreten des Jagdgebietes).
Die Motion verlangt die Anpassung respektive Ergänzung von Artikel 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Jagdverordnung, kJV). Artikel 14 kJV wird in der Verordnung im Kapitel 3 «Jagdzeiten und Schontage» geführt. Darin geht es um die Regelung der Jagd (Jagdperiode, Nachtjagd, Schontage, Betreten des Jagdgebietes). Artikel 14 kJV ermächtigt den Regierungsrat, beim Auftreten neuer und bei starker Vermehrung geschützter Wild- und Vogelarten mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes Massnahmen zur Reduktion des Bestandes zu treffen. Die Bestimmung stützt sich auf Artikel 12 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (eidg. Jagdgesetz, JSG). Bezweckt wird die Verhütung von Wildschäden durch die Regulation sich stark vermehrender geschützter Tierarten. Die Motion spricht nicht von einer Bejagung oder Regulation, welche besondere Massnahmen im Sinne von Artikel 14 kJV benötigen, sondern von einem Monitoring für Grossraubtiere. Dieses kann zwar durchaus Regulationsmassnahmen begünstigen, soll gleichzeitig aber auch Grundlagen für die Forschung schaffen, indem die Daten auch der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden sollen (vgl. Motionstext). Mit einem neuen Artikel 43a «Pilotprojekt Wolfsmonitoring» soll die erforderliche Rechtsgrundlage für die Durchführung des Pilotprojekts geschaffen werden.
Der vierte Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen umfasst die Jahre 2020-2025. Er zeigt auf, dass die Ziele des Finanzausgleichs in den letzten Jahren weitgehend erreicht wurden. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat keine Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vor.
Die Revision der Verordnung vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung ist Teil der Initiative Berufsbildung 2030. Ziel der Änderungen ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes auszurichten.
Inhaberinnen und Inhaber von altrechtlichen Diplomen sind zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) berechtigt. Die bisherige Regelung wird vielfach als zu restriktiv betrachtet, was sich negativ auf den Pflegeberuf auswirken kann. Die vorgeschlagene Teilrevision soll den Zugang zum NTE in den Gesundheitsberufen etwas erleichtern, insbesondere im Fachbereich Pflege. Die Öffnung angesichts der angespannten Fachkräftesituation soll die Attraktivität des NTE in den Gesundheitsberufen erhöhen.
Zur Weiterentwicklung der SGH und zur Optimierung ihrer Förderwirkung soll das Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft totalrevidiert werden. Die Totalrevision stellt auch einen Vorschlag zur Umsetzung der Motion WAK-N 22.3021 zur Diskussion. Zur Umsetzung der Motion Stöckli 19.3234 wird zudem der Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten zur Diskussion gestellt.
Mit der Klimaschutzstrategie sowie dem Stadtklimakonzept hat sich der Kanton neue Vorgaben im Umgang mit dem Klimawandel gesetzt. Die räumlichen Aspekte werden nun in den kantonalen Richtplan integriert. Zudem werden weitere Umweltthemen wie Licht- und Luftemissionen neu in den Richtplan aufgenommen und die Sachgebiete Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung gesamthaft überprüft und aktualisiert.
In der Sammelvorlage werden verschiedene Aufträge des Kantonsrates im Bereich der frühen Förderung behandelt. Einerseits wird Bericht erstattet zum Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt». Anderseits werden Aufträge erledigt, die der Kantonsrat bei der Beratung der Strategie «Frühe Förderung 2021 bis 2026» sowie des Berichts «Perspektiven der Volksschule 2030» erteilt hat.
Die Europäische Union sieht mit der Verordnung (EU) 2022/1190 vom 6. Juli 2022 vor, dass die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) im Schengener Informationssystem (SIS) zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und von Terrorismus Informationsausschreibungen bei Schengen Staaten veranlassen kann. Die Umsetzung ins Landesrecht erfordert eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI). Mittels der Informationsausschreibungen ist für die Endnutzer des SIS, wie die Mitarbeitenden der Kantonspolizeien oder des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), bei einer Abfrage im SIS ersichtlich, dass eine bestimmte Person im Verdacht steht, in eine in den Zuständigkeitsbereich von Europol fallende Straftat verwickelt zu sein. Gestützt darauf ergreifen die zuständigen Behörden die in der Ausschreibung vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist auch vorgesehen, dass Europol die Schweiz zur Eingabe von Informationsausschreibungen im SIS anfragen darf. Auch dies wird mit der geplanten landesrechtlichen Umsetzung ermöglicht.
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat einen breit abgestützten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu unterbreiten. Dieser Gegenentwurf, ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, soll ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.
Ziel der vorliegenden Gesetzgebungsvorlage ist die Anpassung des kantonalen Rechts an das eidgenössische Ordnungsbussenrecht, die inhaltliche Angleichung der kantonalen Ordnungsbussengesetzgebung an die Bundesvorschriften sowie die systematische Zusammenfassung, Aufarbeitung und Ergänzung der kantonalen Vorschriften.
Projet d'abrogation du plan localisé de quartier (PLQ) No 27346-526 Rue de la Prulay - Meyrin. Procédure d'opposition ouverte du 29 mai au 27 juin 2024.
In Zusammenhang mit dem demografisch bedingten Fachkräftemangel an der Volksschule beauftragten die vier Trägerkantone des Bildungsraums Nordwestschweiz die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz, Studienvarianten mit integriertem Berufseinstieg während des Studiums zu entwickeln und zu erproben. Das als Bestandteil der Studienvarianten eingeführte Mentorat "Begleiteter Berufseinstieg" soll nach erfolgreich durchgeführter Pilotphase, die bis Ende des Schuljahrs 2024/25 läuft, weitergeführt und verstetigt werden. Die Vorlage beantragt einen Verpflichtungskredit für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand zur Finanzierung des Mentorats.
Mit der Änderung des DStG sollen auf kantonaler Ebene die bundesrechtlichen Änderungen für die Besteuerung der Leibrenten eingeführt werden. Dann wird damit auch die Motion umgesetzt, wonach die Notarin oder der Notar bei Grundstücksverkäufen einen Betrag als Zahlungsgarantie für die Grundstückgewinnsteuer zurückbehält. Weiter wird das Steuergeheimnis, das für die Pfarreien (Kirchgemeinden) beim Bezug der Kirchensteuer gilt, im Gesetz verankert und für die Steuerbehörde die Möglichkeit eingeführt, mit dem vorherigen Einverständnis der steuerpflichtigen Person Verfügungen elektronisch zu eröffnen. Die Änderung legt ausserdem die Einzelheiten in Bezug auf die Veröffentlichungen der Steuerbehörde im Amtsblatt fest, um die Wahrung des Steuergeheimnisses zu gewährleisten. Ferner führt der Vorentwurf für die Arbeitslosenkassen die Verpflichtung ein, der Kantonalen Steuerverwaltung eine Bescheinigung über die in Anwendung der Arbeitslosengesetzgebung ausgerichteten Leistungen zuzustellen, und schliesslich sieht er auch eine Kapitalsteuerermässigung bei konzerninternen Darlehen vor.
Das Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz ermöglicht es der Schweiz, bei Ausrufung des Notfalls und nach Ergreifung sämtlicher im Inland möglichen Massnahmen bei den beiden anderen Vertragsstaaten um Solidarität zur Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden zu ersuchen. Im Gegenzug kann auch die Schweiz im Notfall um Solidarität angefragt werden. Die drei Staaten garantieren zudem, bei Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen die bestehenden Transportkapazitäten in ihren Netzen nicht einzuschränken.
Der Regierungsrat beantragt einen Verpflichtungskredit "Förderprogramm Energie 2025–2028" für einen einmaligen Bruttoaufwand von 194,4 Millionen Franken. In diesem Betrag sind 48 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln geplant. Die übrigen Mittel werden durch die Globalbeiträge des Bundes aus der CO2-Teilzweckbindung und aus Mitteln des Impulsprogramms des Bundes gedeckt. Dieser Verpflichtungskredit erlaubt die nahtlose Weiterführung der Förderungen energieeffizienter Massnahmen und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und hilft, Bundeseinnahmen über die CO2-Abgabe zurück in den Kanton zu holen.
La présente consultation porte sur l'avant-projet de loi d'adhésion et d'application de l'accord intercantonal sur les marchés publics (AIMP) du 15 novembre 2019, qui doit permettre à Genève d'adhérer à ce dernier. Le contenu de l'AIMP2019 ne peut être modifié et la loi cantonale doit respecter les dispositions de l'accord intercantonal.
Aujourd’hui, le fonctionnement et les attributions du Contrôle des finances sont uniquement réglés dans une dizaine d’articles de la loi sur les finances cantonales ainsi que dans quatre articles du décret d’organisation du Gouvernement et de l’administration cantonale. Le Gouvernement a décidé de «sortir» les attributions du Contrôle des finances de ces deux bases légales et de rédiger une nouvelle loi, propre à cet organe. Il entend ainsi démontrer l’importance qu’il accorde à la surveillance financière du canton du Jura.
Die Visit Glarnerland AG (nachfolgend VISIT) wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung seit dem Frühjahr 2019 vom Kanton und den drei Gemeinden insbesondere mit der Vermarktung des Glarner Tourismus betraut. 2023 hat die Landsgemeinde die Grundlagen für eine Anpassung des Verfahrens für die Auftragsvergabe gelegt, welche die Zusammenarbeit inskünftig vereinfachen und Planungssicherheit verbessern soll. Namentlich soll die Auftragsvergabe nicht mehr im Ausschreibungsverfahren erfolgen, sondern auf Gesuch hin. Der Regierungsrat hat nach Artikel 2d Absatz 2 Tourismusentwicklungsgesetz (TEG; GS IX C/1/1) das Verfahren und die Zuständigkeiten zu regeln. Einstweilen wurde die Leistungsvereinbarung mit VISIT zweimalig jeweils um ein Jahr verlängert bis Ende 2024.
Das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft («Rettungsschirm») gilt bis Ende 2026. Die Änderung des Stromversorgungsgesetzes ist Teil der gesetzlichen Massnahmen, mit welchen die Stabilität der systemkritischen Stromunternehmen ab 2027 gewährleistet werden soll. Mit der Revision sollen Anforderungen an systemrelevante Stromversorgungsunternehmen im Gesetz verankert werden.
Die Visit Glarnerland AG (nachfolgend VISIT) wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung seit dem Frühjahr 2019 vom Kanton und den drei Gemeinden insbesondere mit der Vermarktung des Glarner Tourismus betraut. 2023 hat die Landsgemeinde die Grundlagen für eine Anpassung des Verfahrens für die Auftragsvergabe gelegt, welche die Zusammenarbeit inskünftig vereinfachen und Planungssicherheit verbessern soll. Namentlich soll die Auftragsvergabe nicht mehr im Ausschreibungsverfahren erfolgen, sondern auf Gesuch hin. Der Regierungsrat hat nach Artikel 2d Absatz 2 Tourismusentwicklungsgesetz (TEG; GS IX C/1/1) das Verfahren und die Zuständigkeiten zu regeln. Einstweilen wurde die Leistungsvereinbarung mit VISIT zweimalig jeweils um ein Jahr verlängert bis Ende 2024.
Die Kommission hat im August 2023 begonnen, Anträge zur vom Nationalrat im Frühling 2023 angenommenen Vorlage 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zu beraten, welche neu eine Betreuungszulage im Familienzulagengesetz vorsehen. Sie hat beschlossen, das Konzept mit ihren Anträgen in die Vernehmlassung zu schicken.
Mit der geplanten Änderung des Sozialgesetzes (SG) soll die familienergänzende Kinderbetreuung durch die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots und die Gewährung von staatlichen Beiträgen gefördert werden. Die Vorlage ist nicht ausschliesslich familienpolitisch ausgerichtet, sondern es werden wichtige Anliegen der Wirtschaft und der Gesellschaft berücksichtigt.