Abgeschlossen
26. März 2024 - 28. Juni 2024

Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Ordnungsbussenverfahren (Ordnungsbussengesetz)

Ziel der vorliegenden Gesetzgebungsvorlage ist die Anpassung des kantonalen Rechts an das eidgenössische Ordnungsbussenrecht, die inhaltliche Angleichung der kantonalen Ordnungsbussengesetzgebung an die Bundesvorschriften sowie die systematische Zusammenfassung, Aufarbeitung und Ergänzung der kantonalen Vorschriften.
Quelle
www.nw.ch

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