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Mit ihrem Vorentwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, der als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» konzipiert ist, will die Kommission die Transparenz über die Finanzierung politischer Aktivitäten erhöhen.
Die neue Verordnung präzisiert die Rollen und Kompetenzen der Finanzmarktbehörden in der Regulierung und im internationalen Standardsetting und regelt die Zusammenarbeit von EFD und FINMA in diesen Themen. Weiter werden die Regulierungsgrundsätze und der Regulierungsprozess gemäss Art. 7 FINMAG konkretisiert.
Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) hat das Parlament unter anderem einen Abzug auf Eigenfinanzierung beschlossen. Der Bundesrat hat nun die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Zudem müssen aufgrund der STAF auch die Verordnungen des Bundesrates und des EFD über die pauschale Steueranrechnung (neu: Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern) angepasst werden.
Für selbstbewohntes Wohneigentum - nicht aber für selbstgenutzte Zweitliegenschaften - sollen der Eigenmietwert und die Abzüge für die Gewinnungskosten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene aufgehoben werden. Bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften bleiben die Gewinnungskosten abzugsfähig. Die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau sollen auf Bundesebene generell aufgehoben werden, während die Kantone sie in ihrer Gesetzgebung beibehalten können. Auch in Abzug auf die Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen soll es gegenüber heute klare Einschränkungen geben, wobei fünf Varianten zur Diskussion stehen. Ausserdem soll ein Ersterwerberabzug eingeführt werden.
Die Verordnungsanpassung sieht Vereinfachungen für kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Banken, eine Erhöhung der Risikogewichte für Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften sowie Eigenmittelanforderungen für die Parent-Banken der beiden Schweizer Grossbanken vor.
Mit dem Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register werden verschiedene bestehende Bundesgesetze punktuell angepasst, um die Voraussetzungen weiter zu verbessern, damit die Schweiz sich als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Blockchain/Distributed Ledger-Technologie (DLT)-Unternehmen weiterentwickeln kann.
Es soll die Sicherung der Bankeinlagen der internationalen Entwicklung angepasst werden. Nach Ausgang der parlamentarischen Beratung zu FIDLEG/FINIG kommen auch noch Insolvenzbestimmungen für Banken dazu.