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Die schweizerische Gesetzgebung soll den Entwicklungen des EU-Rechts so angepasst werden, dass die administrativen Vorschriften für den Grenzübertritt von Tieren und tierischen Produkten grösstenteils abgebaut werden können. Es handelt sich dabei um folgende Verordnungsänderungen: Totalrevision der Verordnung über Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten, Änderung der Tierseuchenverordnung und der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle.