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Bund
Gesundheit
Bundesamt für Veterinärwesen
Office vétérinaire fédéral
•
Ufficio federale di veterinaria
Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern
Vernehmlassungen
3. September 2012
-
3. Dezember 2012
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren
Die Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 ist am 1. September 2008 in Kraft getreten. Die Praxis hat gezeigt, dass einige Anpassungen und Aktualisierungen notwendig sind. Die vorliegende Revision hat hauptsächlich folgende Ziele: Zum einen sollen einzelne Lücken geschlossen und Unklarheiten bereinigt werden. Zum anderen gilt es, einzelne Bestimmungen anzupassen, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben.
24. August 2012
-
23. November 2012
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES) und Verordnung des EVD über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung)
Die Verordnungen enthalten die Ausführungsbestimmungen zum neuen Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, welches vom Parlament am 16. März 2012 verabschiedet wurde . Die Verordnung des Bundesrates enthält zudem Ausführungsbestimmungen zum Jagdgesetz und zum Bundesgesetz über die Fischerei.
3. Juli 2012
-
24. September 2012
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung)
Die Motion Moser (08.3675 - Deklarationspflicht für Pelze) beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen derart zu ändern, dass eine Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte geschaffen wird. Die Konsumentenschaft müsse dank der Deklarationspflicht Klarheit über die Haltungsform, die Herkunft sowie die Tierart erhalten.
25. April 2012
-
18. Juli 2012
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Milchprüfungsverordnung (MiPV)
Die Prüflaboratorien müssen die Ergebnisse der Milchprüfung zukünftig auch der Labordatenbank des BVET melden.
25. April 2012
-
18. Juli 2012
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VHyS)
Die Liste mit den Beanstandungsgründen und Massnahmen bei der Fleischuntersuchung wird neu mit dem „Mikrochip“ ergänzt. Wenn dieser bei der Schlachtung nicht entfernt werden kann, muss das Fleischstück, das den Fremdkörper enthält, als ungeniessbar gekennzeichnet und entsorgt werden.
25. April 2012
-
18. Juli 2012
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)
Die Änderung der Tierseuchenverordnung betrifft insbesondere die Ausstellung und Aufbewahrung des Equidenpasses, die Definition, Registrierung und Bewilligung von Aquakulturbetrieben, die Bekämpfung der Infektiösen Lachsanämie und die Anpassung von Massnahmen zur Bekämpfung von Seuchen an die aktuelle Situation und die veränderte Seuchenlage (u.a. MKS, BVD).
31. August 2011
-
23. November 2011
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV)
Die Verordnung regelt Organisation, Aufgaben und Finanzierung des Bienengesundheitsdienstes. Durch die nachhaltige Förderung der Bienengesundheit mittels Krankheitsprävention und Ausbildung soll die Zahl der Seuchenfälle gesenkt werden. Vorgesehen ist, dass der BGD von Bund, Kantonen und Branche finanziert wird. Der Bund richtet seine Finanzhilfe jedoch nur aus, wenn die Gesamtheit der Kantone einen gleich hohen Beitrag beisteuert.
2. September 2010
-
22. November 2010
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) und Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP)
Die Änderung der Tierseuchenverordnung ist eine Folge von Veränderungen der Seuchenlage, Neubeurteilungen der Risikosituation und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Pferdepest, die Caprine Arthritis Enzephalitis, die niedrigpathogene Geflügelpest sowie die infektiöse Laryngotracheitis der Hühner. Ausserdem werden die Stellen bezeichnet, welche die Anerkennung zur Ausstellung von Equidenpässen erlangen können. Die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten ist Bestandteil der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. In der EU werden ab dem 4. März 2011 neue Bestimmungen gelten. Zur Erhaltung der Äquivalenz bedarf die Verordnung vom 23. Juni 2004 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) einiger Anpassungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen: - den Geltungsbereich der VTNP, der auf tierische Nebenprodukte auf der Basis von Milch und Eiern sowie auf solche aus der Imkerei erweitert wird; - den Zeitpunkt, ab dem verarbeitete tierische Nebenprodukte nicht mehr den tierseuchenpolizeilichen Vorschriften unterstehen (Endpunkt); - die Umsetzung des in der EU seit mehreren Jahren geltenden Verbotes der Verfütterung von Speiseresten (die mit der EU vereinbarte Übergangsfrist läuft Mitte 2011 ab).
8. Juli 2010
-
21. September 2010
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Verordnung vom 24. Januar 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst
Die Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst trat am 1. April 2007 in Kraft. Zweck der Verordnung ist es, die Professionalität des öffentlichen Veterinärdienstes zu steigern. Die beim Vollzug dieser Verordnung gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass verschiedene Nachbesserungen und einzelne Modifikationen erforderlich sind.
15. Juni 2010
-
9. September 2010
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Revision der Schlachtgewichtsverordnung vom 3. März 1995
Mit der Revision der Schachtgewichtsverordnung soll den aktuellen Gegebenheiten bei der Gewichtserfassung der Schlachttierkörper Rechnung getragen werden. Damit einhergehend soll auch eine Verbesserung und Vereinheitlichung des Vollzugs erreicht werden.
12. Mai 2010
-
31. August 2010
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes
Mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel gefährdeter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen werden diejenigen Teile der heutigen Artenschutzverordnung, die Eingriffe in grundrechtsgeschützte Positionen ermöglichen, auf die Stufe eines formellen Gesetzes gehoben. Bei der Revision des Tierseuchengesetzes geht es hauptsächlich um die Verstärkung der Präventionsmassnahmen. Das Tierschutzgesetz wird in einzelnen Punkten nachgebessert und aktualisiert.
7. Juni 2010
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7. Juli 2010
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Totalrevision der Milchqualitätsverordnung (neu Milchprüfungsverordnung) / Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion
Die Qualitätskontrolle der Milch (neu: Milchprüfung) soll auf das Jahr 2011 neu ausgerichtet werden und in der Milchprüfungsverordnung geregelt werden. Die Milchqualitätsverordnung vom 23. November 2005 (MQV, SR 916.351.0) soll aufgehoben werden. Die Milchprüfung soll vereinfacht und die Eigenverantwortung der Branche höher gewichtet werden. Die Überwachung der Untersuchungsparameter soll gestärkt und dem europäischen Niveau angepasst werden.
14. Mai 2010
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14. Juni 2010
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Verordnung des EVD vom 16. Mai 2007 über Kontrollen im Rahmen des Artenschutz-Übereinkommens (Artenschutz-Kontrollverordnung)
Das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES; SR 0.453) kennt Mechanismen zur Durchsetzung der Verpflichtungen der Vertragsstaaten. Dazu gehört die Empfehlung an die Vertragsstaaten, den Handel mit bestimmten, durch das Übereinkommen geschützten Exemplaren aus bestimmten Vertragsstaaten vorübergehend einzustellen. Die vorliegende Änderung der Artenschutz-Kontrollverordnung sieht die Umsetzung dieser Empfehlungen, in der Schweiz vor.
23. November 2009
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7. Dezember 2009
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Verordnung des BVET über Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 und Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)
Artikel 239g der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV; SR 916.401) ermächtigt das Bundesamt für Veterinärwesen, Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vorzuschreiben. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf macht das BVET von dieser Möglichkeit Gebrauch. Festgelegt wird, welche Tiere in der ganzen Schweiz geimpft werden müssen, und wie der Impfstoff angewendet wird. Zudem werden die Zuständigkeiten aller Beteiligten geregelt. Wer seine Tiere bewusst einem höheren Erkrankungsrisiko aussetzt, indem er auf angeordnete vorbeugende Massnahmen wie die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit verzichtet, soll dieses Risiko auch selbst tragen und keine Entschädigungen durch den Kanton erhalten, falls in seinem Bestand die Seuche ausbricht und Tiere deswegen umstehen.
12. Februar 2009
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14. April 2009
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V)
Verordnung des BVET über die Versuchstierhaltungen und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuchsverordnung) Die Verordnung hat zum Ziel, offen formulierte Bestimmungen der Tierschutzverordnung in den Bereichen Versuchstierhaltung und Tierversuche auszuführen. Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) Die Verordnung regelt den Betrieb des elektronischen Informationssystems für die Bewilligung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen. Das System dient der besseren und effizienteren Gestaltung des Bewilligungsverfahrens und einer einfacheren Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen.
13. Juni 2008
-
22. August 2008
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)
Das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 ist im Rahmen der Agrarpolitik 2011 in verschiedener Hinsicht geändert worden. Der vorliegende Entwurf für eine Änderung der Tierseuchenverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zu den neuen Artikeln 16, 20 Absatz 2 und 56a des Tierseuchengesetzes. Dabei geht es insbesondere um die zentrale Registrierung von Tierhaltungen mit Equiden, Hausgeflügel, Fischen oder Bienen sowie um den Viehhandel und die Schlachtabgabe. Weiter werden die Bekämpfungsmassnahmen verschiedener Seuchen an die momentane Seuchensituation und an neue Erkenntnisse angepasst.
14. Mai 2008
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13. Juni 2008
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung des Verordnungspakets zu den Regelungen betreffend der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Paket)
Die EDAV wurde Mitte 2007 einer umfassenden Revision unterzogen. Ziel dieser Revision war die Anpassung der Einfuhrbestimmungen der Schweiz für Tiere und tierische Produkte aus Drittländern mit denjenigen der EU im Hinblick auf eine geplante Erweiterung des Anhangs 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens. Obwohl die Revision in enger Zusammenarbeit mit der EU - Kommission erfolgt ist, wurde das BVET nach der Inkraftsetzung des Verordnungspakets von einigen Mitgliedsstaaten via die EU-Kommission über Abweichungen zwischen der EDAV und den entsprechenden EU-Richtlinien aufmerksam gemacht. Weitere Beanstandungen in Bezug auf einzelne Artikel in diesem Verordnungspaket erfolgten anlässlich der Inspektion der schweizerischen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen an den internationalen Flughafen durch die europäische Kontrollbehörde (FVO) im November 2007. In Vorbereitung auf die nächste Inspektion der FVO, die für Anfangs September 2008 geplant ist, sollen nun die verbleibenden Differenzen im Rahmen einer Revision des EDAV-Pakets bereinigt werden.
30. April 2008
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11. Juni 2008
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS)
Mit der Verordnung werden präzisierende, technische Ausführungsbestimmungen zur Tierschutzverordnung, die bisher in Richtlinien des BVET aufgeführt waren, auf Verordnungsstufe festgelegt. Dadurch wird die Rechtssicherheit im Vollzug erhöht. Die VTSch Schlachtung enthält detaillierte Ausführungen für den Umgang mit Schlachttieren vom Abladen am Schlachthof bis zum Eintritt des Todes, Vorgaben zu den für die jeweilige Tierart geeigneten Betäubungsmethoden einschliesslich Kontrollkriterien zur Überprüfung der Wirkung. Die Vorschriften wurden auf die entsprechende EU-Vorgaben abgestimmt.
10. Januar 2008
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1. April 2008
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK). Lebensmittel - und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV). Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VhyS)
Die faktische Übernahme des EU - Hygienepaketes in der Lebensmittelgesetzgebung hat Anpassungen des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 (LMG; SR 817.0) zur Folge (Beschluss der Bundesversammlung vom 5. Oktober), deren Inhalte wiederum Anpassungen in verschiedenen Verordnungen erfordern. Betroffen sind vor allem die Gebührenthematik für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die amtlichen Kontrollen in Zerlegebetrieben. Die Ausgestaltung der Gebühren für die amtlichen Kontrollen in Zerlegebetrieben fehlte bisher. Zusätzlich hat die Umsetzung der am 1. Januar 2006 bzw. 1. Januar 2007 (Änderungen) in Kraft getretenen neuen Verordnungen im Schlachtbereich (Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle und Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten) gezeigt, dass Angleichungen bei der konsistenten Anwendung von Begriffen erforderlich sind.
7. März 2008
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25. März 2008
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV): Blauzungenkrankheit (Bluetongue)
Die Blauzungenkrankheit hat sich in den letzten beiden Jahren in Europa rasant ausgebreitet. Die Viruserkrankung kann alle Wiederkäuer und Kameliden befallen. Im Herbst 2007 sind erste Fälle in der Schweiz aufgetreten. Um eine massive Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in der Schweiz und die daraus folgenden wirtschaftlichen Schäden zu vermeiden, müssen die Bekämpfungsmassnahmen angepasst werden. Dabei steht aufgrund der heutigen Erkenntnisse die Prävention im Vordergrund. Wichtigste Massnahme ist eine Massenimpfung. Die Neuausrichtung der Bekämpfungsstrategie gegen die Blauzungenkrankheit erfordert eine Änderung der Tierseuchenverordnung.
15. November 2007
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31. Januar 2008
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V)
Um die Abwicklung der komplexen Vollzugsaufgaben im öffentlichen Vetrinärdienst effizienter zu gestalten, haben das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die kantonalen Veterinärämter zusammen ein Geschäfts- und Datenverwaltungssystem entwickelt. Die Verordnung regelt insbesondere das Verfahren der Zusammenarbeit mit den Kantonen, namentlich die Einzelheiten der Finanzierung, den Datenkatalog, die Verantwortlichkeiten für die Datenbearbeitung, Zugriffsrechte, Datenschutz und Datensicherheit sowie Archivierung. Es besteht die Absicht, das heutige System weiterzuentwickeln, damit es im Bereich der gesamten Lebensmittelkette verwendet werden kann.
8. Oktober 2007
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2. November 2007
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Milchqualitätsverordnung vom 23. November 2005 (MQV) Verordnung des EVD vom 23. November 2005 über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP)
Mit der vorliegenden Revision wird der technischen Entwicklung bei der fluoreszenzoptischen Keimzahlbestimmung der Milch Rechnung getragen. Die Umrechnung der ermittelten Impulswerte in gleichwertige koloniebildende Einheiten (KBEeq) ermöglicht eine nationale und internationale Vergleichbarkeit sowie den Einsatz verschiedener Analysegeräte. Mit der erreichten Äquivalenz der Rechtsgrundlagen ist die Schweiz verpflichtet, Kolostrum als Lebensmittel zuzulassen. Die gewählte Regelung in der VHyMP stellt sicher, dass eine Vermischung von Kolostrum mit Milch vermieden wird. Die zwingend erforderliche eindeutige Deklaration wird gewährleistet
12. Juli 2007
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15. September 2007
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bezüglich Küchen- und Speisereste
Mit der vorliegenden Revision werden die Anforderungen an die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten von der Tierseuchenverordnung in die VTNP übernommen und dabei aufgrund von Erkenntnissen aus einer Risikoanalyse nochmals verschärft: Damit wird das Risiko für die Verbreitung von Tierseuchen auf ein vernachlässigbares Minimum reduziert. Neu soll auch bei der Verwertung von Küchen- und Speiseresten in Biogas- und Kompostierungsanlagen verhindert werden, dass Nutztiere mit rohen Speiseresten in Kontakt kommen. Daher werden entsprechende Massnahmen auch für diesen Entsorgungsweg vorgeschrieben.
15. Juni 2007
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15. September 2007
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Vernehmlassung der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK)
Gesamtschweizerische Regelung zur Verhütung von Verletzungen durch Hunde; Verfassungsänderung, Änderung des Tierschutzgesetzes.
28. November 2006
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31. Januar 2007
Abgeschlossen
Bund
Gesundheit
Änderung der Tierseuchenverordnung: Bovine-Virus-Diarrhoe und Blauzungenkrankheit
Mit der vorliegenden Revision der Tierseuchenverordnung soll die Grundlage für die Ausrottung der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) geschaffen werden. Die BVD ist eine der wirtschaftlich bedeutsamsten Krankheiten der Schweizer Rinderbestände. Es wird ein Bekämpfungskonzept vorgeschlagen, das eine Ausrottung der Krankheit in wenigen Jahren verspricht. Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine hochansteckende Tierseuche, die bis anhin nur in südlichen Regionen vorgekommen ist, in letzter Zeit jedoch eine Ausbreitungstendenz nach Norden zeigt. Es gilt daher, die bisher allgemein abgefassten Bekämpfungsmassnahmen zu dieser Krankheit den aktuellen Erkenntnissen und Gegebenheiten anzupassen. Im Zuge der Deregulierung soll das zweistufige Genehmigungsverfahren für Schlachtanlagen, für Besamungsstationen und Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte vereinfacht werden, indem auf die Plangenehmigung verzichtet wird.