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Finanzmarkt
Wirtschaft
Eidgenössische Bankenkommission
Commission fédérale des banques
•
Commissione federale delle banche
Schwanengasse 12, Postfach, 3001 Bern
Vernehmlassungen
21. Juli 2008
-
15. September 2008
Abgeschlossen
Bund
Finanzmarkt
Wirtschaft
Änderung von Art. 3a Abs. 4 Bst. d der Verordnung über die Banken und Sparkassen (Bankenverordnung, BankV)
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bankenverordnung wird die Ausnahmeregelung für Einlagen bei Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften auf den zwingenden Konnex zum ideellen Zweck oder zu der gemeinsamen Selbsthilfe beschränkt. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit dem Eidg. Finanzdepartement.
2. Oktober 2007
-
15. Oktober 2007
Abgeschlossen
Bund
Finanzmarkt
Wirtschaft
Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission vom 25. Juni 1997 über die Börsen und den Effektenhandel (Börsenverordnung-EBK, BEHV-EBK)
EBK eröffnet Anhörung zur Teilrevision der Börsenverordnung-EBK Die vom Parlament beschlossene und nach Ablauf der Referendumsfrist voraussichtlich am 1. Dezember 2007 in Kraft tretende Änderung von Art. 20 des Börsengesetzes (BEHG) macht auf diesen Zeitpunkt hin verschiedene Anpassungen in der Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) notwendig. Im Anschluss an ein erstes Revisionspaket zur BEHV-EBK, das diesen Sommer in Kraft getreten ist, hat die EBK in einem weiteren Schritt das 3. Kapitel „Offenlegung von Beteiligungen“ (Art. 9 - 23 BEHV-EBK) überarbeitet und an die neuen Vorgaben angepasst.
30. September 2005
-
31. Dezember 2005
Abgeschlossen
Bund
Finanzmarkt
Wirtschaft
Basel II - Umsetzung in der Schweiz
Umsetzung der Standards „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards - A Revised Framework“ (Juni 2004) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht in der Schweiz.
15. April 2005
-
31. Mai 2005
Abgeschlossen
Bund
Finanzmarkt
Wirtschaft
Einlagensicherung - Konsultationsverfahren zur Änderung der Bankenverordnung
Mit Inkrafttreten der neuen Bankinsolvenzbestimmungen per 1. Juli 2004 wurden alle Banken und Effektenhändler nach Art. 37h Bankengesetz verpflichtet, ihre privilegierten Einlagen zu sichern. Diese Sicherung hat möglichst weitgehend im Rahmen einer von der Eidg. Bankenkommission zu genehmigenden Selbstregulierung zu erfolgen. Soweit mittels Selbstregulierung jedoch keine für den angestrebten Schutz der privilegierten Einleger hinreichende Lösung erfolgen kann, hat eine ergänzende Regelung auf Verordnungsstufe zu erfolgen.
20. März 1996
-
28. Juni 1996
Abgeschlossen
Bund
Finanzmarkt
Verwaltung
Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote
20. März 1996
-
28. Juni 1996
Abgeschlossen
Bund
Finanzmarkt
Verwaltung
Verordnung der Eidg. Bankenkommission über die Börsen und den Effektenhandel
20. März 1996
-
28. Juni 1996
Abgeschlossen
Bund
Finanzmarkt
Verwaltung
Reglement der Übernahmekommission
3. Oktober 1995
-
22. Dezember 1995
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Finanzmarkt
Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission über die ausländischen Banken in der Schweiz
3. Oktober 1995
-
22. Dezember 1995
Abgeschlossen
Bund
Finanzmarkt
Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission über die Börsen und den Effektenhandel