Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission vom 25. Juni 1997 über die Börsen und den Effektenhandel (Börsenverordnung-EBK, BEHV-EBK)
EBK eröffnet Anhörung zur Teilrevision der Börsenverordnung-EBK
Die vom Parlament beschlossene und nach Ablauf der Referendumsfrist voraussichtlich am 1. Dezember 2007 in Kraft tretende Änderung von Art. 20 des Börsengesetzes (BEHG) macht auf diesen Zeitpunkt hin verschiedene Anpassungen in der Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) notwendig. Im Anschluss an ein erstes Revisionspaket zur BEHV-EBK, das diesen Sommer in Kraft getreten ist, hat die EBK in einem weiteren Schritt das 3. Kapitel „Offenlegung von Beteiligungen“ (Art. 9 - 23 BEHV-EBK) überarbeitet und an die neuen Vorgaben angepasst.