Mit einem pragmatischen Ansatz strebt der Bundesrat eine innen- und aussenpolitisch verträgliche Umsetzung der Zielsetzungen des Alpenschutzartikels an.
Ziel der Vorlage ist es, den Linienverkehr für schweizerische Fluggesellschaften zu öffnen. Das Monopol der Swissair wird aufgehoben. Nach dem neuen System werden sich grundsätzlich alle schweizerischen Fluggesellschaften um einzelne Fluglinien bewerben können.
Der Bundesrat will die vielfach langwierigen Verfahren für die Bewilligung von Infrastrukturbauten vereinfachen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen betreffen das Entscheidverfahren für Projekte in den Bereichen Eisenbahn, Grenzkraftwerke, elektrische Anlagen, Trolleybusunternehmungen, Rohrleitungen, Binnenschiffahrt, Militär und Luftfahrt.
Ziel dieses Massnahmenpakets ist, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Zudem besteht die Absicht, Fahrzeugimport und -handel weiter zu liberalisieren.
Die Bahnreform soll den öffentlichen Verkehr und dabei vor allem den Schienenverkehr den heutigen Anforderungen anpassen und die Wettbewerbsposition der Bahnen verbessern. Sie stellt das Instrumentarium zur Verfügung, um die politischen und unternehmerischen Funktionen besser zu trennen, den unternehmerischen Handlungsspielraum zu erweitern und Wettbewerbselemente ins Bahnsystem einzuführen. Zudem soll mit der Bahnreform die Frage der Entschuldung der SBB gelöst werden.
Die rechtliche und organisatorische Neuausrichtung der PTT-Betriebe sieht die Schaffung zweier selbständiger Unternehmungen Post und Telecom AG vor. Auf die Schaffung einer PTT-Holding wird verzichtet. Der Entwurf enthält auch ein eigenes öffentlichrechtliches PTT-Personalstatut.
Der Vorentwurf lehnt sich an das Kernenergiehaftpflichtgesetz an. Vorgeschlagen wird eine strenge Haftung des Inhabers einer Stauanlage für Schäden, die durch austretende Wassermassen verursacht werden. Der Inhaber haftet auch dann, wenn der Schaden durch ausserordentliche Naturvorgänge (z.B. Erdbeben), kriegerische Ereignisse oder Sabotage verursacht wurde.
Der Entwurf gibt grosse Teile des Postmarktes für den Wettbewerb frei, spart jedoch einen Monopolbereich aus, der die Finanzierung eines landesweit einheitlichen Service public gewährleisten soll.
Die Revision soll dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu steigern, längerfristig die flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen und den Anschluss an die im Aufbau befindlichen globalen Informationsnetze zu ermöglichen.
Die Abgabe verfolgt drei Hauptziele: Sie setzt das Verursacherprinzip im Strassenschwerverkehr um: Wer mehr fährt, soll auch mehr bezahlen. Sie berücksichtigt die externen Kosten und Nutzen des Schwerverkehrs und führt so das Prinzip der vollen Kostendeckung in diesem Bereich ein. Sie baut Wettbewerbsverzerrungen zwischen Strasse und Schiene ab und leistet somit einen Beitrag zur Kostenwahrheit im Verkehr.
Das bereits über 100 Jahre alte Bundesgesetz über die Handhabung der Bahnpolizei soll durch eine zeitgemässe Gesetzgebung abgelöst werden. Auch unter der neuen Rechtsgrundlage liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste und den störungsfreien Betrieb der Bahnen nach wie vor bei den Transportunternehmen. Sie können aber zur Bewältigung dieser Aufgaben geeignetes Bahnpersonal ausbilden und einsetzen, bzw. besondere Sicherheitsdienste beiziehen. Die darnit verbundenen Kosten gelten als Betriebskosten, die in die Fahrpreise mit einbezogen werden dürfen.
Bundesgesetz über die Bewirtschaftung und Nutzung der Gewässer