Revision des Eisenbahngesetzes (Neuregelung des Bahnpolizeirechts)
Das bereits über 100 Jahre alte Bundesgesetz über die Handhabung der Bahnpolizei soll durch eine zeitgemässe Gesetzgebung abgelöst werden. Auch unter der neuen Rechtsgrundlage liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste und den störungsfreien Betrieb der Bahnen nach wie vor bei den Transportunternehmen. Sie können aber zur Bewältigung dieser Aufgaben geeignetes Bahnpersonal ausbilden und einsetzen, bzw. besondere Sicherheitsdienste beiziehen. Die darnit verbundenen Kosten gelten als Betriebskosten, die in die Fahrpreise mit einbezogen werden dürfen.