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Eine im Januar 2021 im Kantonsrat für erheblich erklärte Motion verlangt die Schaffung einer kantonalen Ombudsstelle. Das nun vorliegende Ombudsgesetz soll als Grundlage für die Schaffung einer parlamentarischen Ombudsstelle zur Konfliktvermittlung zwischen der Bevölkerung und den Behörden des Kantons wie auch den Gemeinden dienen.
Die neu einzusetzende Ombudsperson soll Anliegen der Bevölkerung, die sich aus dem Umgang mit Behörden ergeben, entgegennehmen, Auskünfte erteilen, beraten und im Konfliktfall vermitteln. Ein Weisungsrecht gegenüber Behörden kommt ihr nicht zu. Sie ist unabhängig und wird vom Schaffhauser Kantonsrat jeweils auf vier Jahre gewählt.
Die Ombudsstelle soll zuständig sein für die Behörden der kantonalen Verwaltung und der Gemeinden sowie für die verwaltungsnahen unselbständigen und selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten (z. B die Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen, das Sozialversicherungsamt Schaffhausen sowie die Spitäler Schaffhausen im Bereich ihrer Verwaltungstätigkeit).
Der Ombudsstelle können auch Missstände und Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz gemeldet werden (Whistleblowing). Dabei geht es um die anonyme Aufdeckung von behördlichen Missständen.
Die Ombudsstelle soll von sich aus oder auf Gesuch hin tätig werden. Ebenfalls möglich soll dies auf Anregung einer Behörde sein. Die Ombudsstelle kann selbst entscheiden, ob und wie eingehend sie sich mit einer Angelegenheit befassen will. Jährlich soll die Ombudsstelle detailliert Bericht erstatten und damit die Öffentlichkeit und den Kantonsrat aktiv und umfassend über ihre Tätigkeit informieren.
Die Schaffhauser Ombudsstelle soll – gestützt auf die Erfahrungswerte der Kantone mit Ombudsstellen – insgesamt über 100 Stellenprozente verfügen (50 Prozent Ombudsperson, 10 Prozent Stellvertretung Ombudsperson, 40 % Administration/Sachbearbeitung).
Die Wolfspopulation hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz stark entwickelt. Gleichzeitig ist auch die Anzahl gerissener Nutztiere durch Wölfe gestiegen. Der Bund hat daher im Jahr 2019 eine Vollzugshilfe Herdenschutz erlassen, in welcher die Herdenschutzmassnahmen dargelegt werden, die vom Bund mitfinanziert werden. Die Mitfinanzierung des Bundes wird nur gewährt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nicht alle unterstützten Massnahmen des Bundes können bei den speziellen und regionalen Strukturen der Land- und Alpwirtschaft im Kanton Appenzell I.Rh. umgesetzt werden. Im Rahmen eines Projekts wurden daher ab dem Jahr 2021 kantonale Herdenschutzmassnahmen getestet. Seit dem Start des Projekts konnten Erfahrungswerte für eine langfristige kantonale Unterstützung im Herdenschutz gesammelt werden. Da im Kanton bisher keine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von kantonalen Herdenschutzmassnahmen besteht, soll diese mit einem neuen Artikel im Landwirtschaftsgesetz geschaffen werden. Weiter soll geregelt werden, dass die Standeskommission die Kompetenz erhält, die Massnahmen festzulegen, die unterstützt werden.
Avec la modification de l’ordonnance sur le registre du commerce et de l’ordonnance sur le casier judiciaire informatique VOSTRA, la loi fédérale sur la lutte contre l’usage abusif de la faillite (19.043) sera mise en œuvre.
La pratique du vélo tout-terrain en zone forestière se développe de manière importante et réjouissante. Un important réseau est déjà disponible pour la pratique du vélo en zone agricole et surtout en zone forestière. Ce réseau pourra être progressivement complété par différentes pistes plus techniques, pistes devant être légalisées et balisées par les clubs de cyclisme. Le plan sectoriel VTT, mis en consultation publique, a justement pour vocation de fixer les règles et procédures devant conduire à finaliser un réseau attractif dans le canton du Jura.
Mit der neuen Verordnung wird das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz umgesetzt. Das Gesetz regelt den Ausgleich für Mehrwerte, die aufgrund einer Ein- oder Umzonung entstehen. In diesen Fällen ist dem Kanton bei Neueinzonungen ein Mehrwertausgleich von 30 % und bei Umzonungen von 20 % des Bodenmehrwerts zu leisten. Diese Mittel fliessen in den Mehrwertausgleichsfonds. Mittel aus dem Mehrwertausgleichsfonds werden für raumplanerische Massnahmen und die Finanzierung von entschädigungspflichtigen Planungen verwendet. In der neuen Verordnung werden die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert. Da vom Vollzug zahlreiche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer betroffen sein können, wird eine Vernehmlassung zum Entwurf der Mehrwertausgleichsverordnung durchgeführt.
Au printemps 2021, plusieurs médias et organisations non gouvernementales ont rapporté que le personnel des services de sécurité avait recours à la violence dans les centres de la Confédération. Sur mandat du Secrétariat d’État aux migrations, l’ancien juge fédéral Niklaus Oberholzer a alors examiné la manière dont la sécurité était assurée dans ces centres. Dans son rapport du 30 septembre 2021, il parvient à la conclusion qu’il n’y a pas de recours systématique à la violence dans les centres et que les droits fondamentaux et les droits de l’homme y sont respectés. Il recommande toutefois des améliorations dans le domaine de la sécurité et dans le domaine disciplinaire, dont certaines nécessitent des modifications de la LAsi. Ces modifications constituent l’objet du projet destiné à être mis en consultation.
Le dossier de consultation comprend l’adaptation de 16 ordonnances agricoles.
La présente révision de la LPPCi sert à la mise en œuvre de différentes mesures prévues par le rapport sur l’alimentation, partie 1, en vue d’améliorer les effectifs de la protection civile. Il s’agit notamment d’étendre l’obligation de servir dans la protection civile à des personnes astreintes à servir dans l’armée et des militaires. En outre, les personnes astreintes au service civil peuvent être tenues d’effectuer une partie de leur service dans une organisation de protection civile en sous-effectif. La révision est par ailleurs mise à profit pour procéder à d’autres modifications. Outre quelques adaptations formelles, il s’agit en premier lieu de créer les bases légales nécessaires à la réorientation du Service sanitaire coordonné et au transfert de la Confédération aux cantons de certaines tâches liées aux sirènes fixes et mobiles.
Le rapport en réponse au postulat 18.4328 Wehrli «Dossier électronique du patient. Que faire encore pour qu’il soit pleinement utilisé ?» a montré que le financement des communautés de référence n’est pas suffisamment garanti. Étant donné qu’environ cinq années devraient s’écouler d’ici l’entrée en vigueur de la révision complète de la LDEP réglant le financement durable du DEP, cette période représente une phase critique pour l’introduction et la diffusion de cet outil. L’octroi d’aides financières temporaires aux communautés de référence doit permettre de gérer cette phase jusqu’à l’entrée en vigueur de la révision complète de la LDEP.
Mit der Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes (WAG) vom 8. März 20151, welche am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurden unter anderem notwendige Anpassungen infolge des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) vom 29. September 20172 vorgenommen. Ebenfalls mussten, aufgrund der Pensionierung des ehemaligen Eichmeisters und der Rücknahme der hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Mess- beziehungsweise Eichwesens in die direkte staatliche Zuständigkeit des Kantons, Änderungen der Anstellungsbedingungen des Eichmeisters oder der Eichmeisterin festgesetzt werden. Durch die geänderten Gesetzes- bestimmungen müssen die entsprechenden Gebühren beziehungsweise Auslagenentschädigungen, welche der Kanton Solothurn in diesen beiden Bereichen in Rechnung stellen kann, im Gebührentarif verankert werden. Zudem stellt die Finanzkontrolle den Antrag auf Aufhebung von § 15 Absatz 2 Gebührentarif (GT)3). Die Finanzkontrolle möchte zu Gesuchen um Erlass von Gebühren, Zinsen und Auslagenersatz nach § 15 Absatz 1 GT (Rechnungsbetrag bis 1'500 Franken) keine Zustimmung mehr erteilen müssen. Mit dieser Teilrevision sollen Anpassungen im Gebührentarif aufgenommen, beziehungsweise ergänzt oder gestrichen werden. Es handelt sich um: 1. Aufschlüsselung der Gebühren für Kleinspiele gemäss dem Geldspielgesetz; 2. Verankerung der Auslagenentschädigungen gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung, EichGebV) vom 23. November 20054); 3. Streichung des § 15 Absatz 2 Gebührentarif.
Der Regierungsrat hat eine Revision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der Prämienverbilligungen in die Vernehmlassung gegeben. Das starke Ausgabenwachstum bei den Prämienverbilligungen führte seit der Einführung des kantonalen KVG immer wieder zu politischen Vorstössen. Die letzte Revisionsvorlage wurde 2016 von der Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung verworfen. Im Sommer 2019 erklärte der Kantonsrat zwei Motionen für erheblich, die den Regierungsrat beauftragten, neue Massnahmen zur Begrenzung des Ausgabenwachstums zu prüfen.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung beauftragt die Kantone, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. In der konkreten Ausgestaltung der Prämienverbilligungen haben die Kantone weitgehende Freiheiten. Entsprechend gross sind die Unterschiede bei der Entlastung der wirtschaftlich schwachen Haushalte. Acht Kantone, so auch Schaffhausen, praktizieren ein "einfaches Prozentmodell". Dies bedeutet, dass die Haushalte einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einkünfte als Selbstbehalt an die Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Was darüber hinausgeht, wird über die Prämienverbilligung finanziert. Im Kanton Schaffhausen ist seit 2012 der Selbstbehalt, d.h. der Prozentanteil am anrechenbaren Einkommen, den die Prämienzahlenden selber tragen müssen, auf 15 % festgesetzt. Die nach Abzug der Bundesbeiträge verbleibenden Kosten werden zu 65 % durch die Gemeinden und zu 35 % vom Kanton getragen. Der Kanton Schaffhausen weist schweizweit eine der höchsten Bezugsquoten auf. Die Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die Prämienverbilligung sind über die Jahre zwei- bis dreimal stärker gestiegen als die mittlere Prämie der obligatorischen Grundversicherung. Grund dafür ist das im Kanton Schaffhausen angewandte Prozentmodell.