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Durch frühere Bildungsratsbeschlüsse und generelle pädagogische Entwicklungen ergibt sich diverser Anpassungsbedarf im Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) vom 5. Juni 1982 (BGS 412.113). Die Änderungen werden im Rahmen einer Totalrevision umgesetzt. Aus den Änderungen im Promotionsreglement ergeben sich auch wenige Änderungen im Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR) vom 10. Juni 1992 (BGS 412.112). Darüber hinaus sind einzelne Anpassungen in den Grundsätzen Beurteilen und Fördern (B&F) notwendig. Dabei handelt es sich insbesondere um terminologische Anpassungen. Der Bildungsrat hat den Entwurf des Promotionsreglements, des Schulreglements sowie der Grundsätze Beurteilen und Fördern (B&F) in 1. Lesung verabschiedet und die Bildungsdirektion beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung 15. Juni 2025 in die Vernehmlassung zu geben. Amt für gemeindliche Schulen
Die beabsichtigte Änderung der Schulverordnung führt die neuen Bestimmungen des Schulgesetzes zur schulergänzenden Betreuung näher aus. Hintergrund ist das Programm «Zug+», das eine flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung sicherstellen soll. Künftig wird eine Betreuung für Kinder ab dem Kindergarten, einschliesslich Ferienzeiten, gewährleistet. Die Gemeinden bleiben für die konkrete Ausgestaltung zuständig, erhalten jedoch einen finanziellen Beitrag vom Kanton. Die neuen Regelungen umfassen unter anderem Modulangebote, Qualitätsanforderungen und Kostenpauschalen. Die Betreuung erfolgt in modularer Form und orientiert sich an den Blockzeiten der Schulen. Eine Ferienbetreuung ist für acht Wochen im Jahr vorgesehen, ausgenommen sind Weihnachtsferien und gesetzliche Feiertage. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat
Die Parlamentarische Initiative von Marc Bourgeois und Mitunterzeichnenden verlangt Änderungen des Volksschulgesetzes sowie des Lehrpersonalgesetzes mit dem Ziel, die Vorschriften zu den Lehrmitteln zu liberalisieren.
Der Kanton Wallis beabsichtigt, sich als Universitätskanton gesamtschweizerisch zu positionieren, eine Bestrebung, die im Regierungsprogramm 2021-2024 des Staatsrats explizit aufgeführt wird. Für die Fernuni Schweiz, die am 26. Juni 2020 gemäss dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG) als universitäres Institut akkreditiert worden ist, bedeutet dies eine wichtige Etappe auf dem Weg zu dieser Zielsetzung. Diese Akkreditierung ist bis Juni 2027 gültig und bietet dem Kanton die einmalige Gelegenheit, zukünftig neu zu den Schweizer Universitätskantonen zu gehören, indem er die Fernuni Schweiz nach über dreissig Jahren Entwicklung im Rahmen der Stiftung Universitäre Fernstudien Schweiz bei ihrer Transformation in die Universität Wallis begleitet.
Die Evaluation des Lehrplans 21 im Jahr 2022 hat ergeben, dass eine moderate Anpassung der Stundentafel der Orientierungsschule in der Volksschulverordnung erforderlich ist. Insbesondere sollen die Lernenden der Abschlussklassen flexiblere Wahlmöglichkeiten erhalten, um sich besser auf die Sekundarstufe II vorzubereiten. Dies beinhaltet die Aufhebung der Wahlpflicht für bestimmte Fächer zugunsten von Wahlbereichen sowie eine Anpassung der Dotation von Pflicht- und Wahlfächern. Des Weiteren sollen die Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen an den Schulen im Kanton Nidwalden in der Lehrpersonalverordnung auf Grund der Erkenntnisse der «Arbeitsgruppe Mangellage Lehrpersonen» angepasst werden. Das betrifft einerseits die Erhöhung der Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen an Volksschulen. Andererseits werden Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen an der Mittelschule und an der Berufsfachschule neu eingeführt.
Die Bündner Regierung hat im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über Hochschulen und Forschung ihre Absicht bekundet, den für den Kanton Graubünden ebenfalls wichtigen Tertiärbereich der Höheren Berufsbildung gezielt auszubauen und zu fördern. Um dies zu erreichen, gilt es, für den entsprechenden materiellen und rechtlichen Spielraum zu sorgen. Namentlich mit Blick auf die besonderen räumlichen, wirtschaftlichen und demografischen Bedingungen des Kantons Graubünden sollen auf der Tertiärstufe die beiden Bereiche «Höhere Berufsbildung» und «Hochschulen» durch eigenständige Gesetze geregelt werden. Dadurch soll die grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Höheren Berufsbildung für unseren Kanton zum Ausdruck gebracht werden und ist als Reaktion auf den vorliegenden Fachkräftebedarf in den diversen Berufsbranchen anzusehen.
Der Gesetzesentwurf schafft die Rahmenbedingungen, damit Institutionen der Höheren Berufsbildung in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft flexible und zukunftsorientierte Bildungsangebote gestalten können. Zudem sollen Voraussetzungen für die Finanzierung und das Wachstum neuer Bildungsanbieter geschaffen werden. Das Gesetz sieht eine klare Abgrenzung zur beruflichen Grundbildung vor, um die Höhere Berufsbildung im Tertiärbereich als eigenständiger Bildungsbereich zu fördern.
Der Staatsrat schickt einen Vorentwurf für ein kantonales Gesetz zur Umsetzung der auf Bundesebene geplanten Ausbildungsoffensive in die Vernehmlassung. Er stellt damit die Weichen für die Förderung der praktischen Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen und die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze – sowohl für die berufliche Grundbildung als auch für die höhere Berufsbildung und die Fachhochschulausbildung (Tertiärstufe). Der Vorentwurf konkretisiert zudem eine finanzielle Unterstützung der FH-, HF- und EFZ-Ausbildung.
Mit einer umfassenden Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Behinderung will die Regierung für die Betroffenen gewichtige Verbesserungen erreichen. Zentral ist dabei die Möglichkeit, selbstständiger leben zu können. Zudem soll die Unterstützung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas geregelt werden.
Die allgemeine Entwicklung des Kulturbereichs in den letzten Jahren, insbesondere infolge der COVID-19-Pandemie, des Ökosystems der tertiären Ausbildung auf Walliser Ebene und der Ausbildung im Musikbereich, sowie der Integration einer neuen Organisationseinheit innerhalb der Dienststelle für Kultur erfordern eine Teilrevision des geltenden Gesetzes, eine Anpassung seines Geltungsbereichs und auch eine Angleichung an die neuen Gepflogenheiten. Die Kantone Neuenburg und Freiburg haben ihre diesbezüglichen Rechtsgrundlagen bereits überarbeitet oder überarbeiten sie derzeit, um den bedeutenden strukturellen Entwicklungen, die der Bereich seit mehreren Jahren durchläuft, Rechnung zu tragen. Zu nennen sind Veränderungen in der Amateur- und professionellen Produktion, neue Erwartungen und Funktionen, die der Kultur zugeschrieben werden (Attraktivitätssteigerung eines Gebiets, sozialer Zusammenhalt und Integration, Kreativwirtschaft...), Veränderung der kulturellen Praktiken, Mobilität des Publikums, Erweiterung der Kooperationsnetze auf interkantonaler, nationaler und sogar internationaler Ebene, Verstärkung der Zusammenarbeit auf Westschweizer Ebene mit der kürzlich erfolgten Gründung der VE-Kultur der Interkantonalen Westschweizer Konferenz für öffentliche Bildung. Die Revision soll es dem Wallis ermöglichen, seine Position im interkantonalen Kontext zu behaupten. Gleichzeitig werden in dieser Teilrevision einige Neuerungen und neue strategische Achsen vorgeschlagen.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat an ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2024 den Bericht «Sonderpädagogik der St.Galler Volksschule» zur Vernehmlassung freigegeben. Dieser Bericht informiert über die Ergebnisse der Evaluation des kantonalen Sonderpädagogik-Konzepts, gibt Studienresultate zur Integration und Separation von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen wieder und zeigt mögliche Themenfelder auf, die im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes und nachgelagerten Arbeiten bearbeitet werden können.
In den Richtlinien der Regierungspolitik für die Jahre 2023-2027 hat es sich der Regierungsrat zum Ziel gesetzt, die Agilität der Verwaltung und das Vertrauen in den Staat zu stärken. Dazu sollen unter anderem Massnnahmen ergriffen werden, um die Position des Arbeitgebers Kanton Zürich zu stützen (vgl. RRB Nr. 871/2023). Dies bedingt, dass die Anstellungsbedingungen der Aufgabenerfüllung angepasst und zeitgemäss ausgestaltet werden. Schon in der letzten Personalstrategie (RRB Nr. 907/2019) wurde die Überprüfung der Anstellungsbedingungen zu einem strategischen Handlungsfeld erklärt. Es erging der Auftrag, die bestehenden Problemfelder bei den Anstellungsbedingungen unter Einbezug der Stakeholder zu analysieren, zu prüfen und zu priorisieren. Übereinstimmend wurde dabei festgestellt, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses Handlungsbedarf besteht. Parallel zum Überprüfungsauftrag des Regierungsrates überwies der Kantonsrat dem Regierungsrat im Dezember 2023 die Motion KR-Nr. 29/2023 betreffend Kündigungsfristen für das höhere Kader des Staatspersonals. Damit verlangt der Kantonsrat, die Kündigungsfrist für Angehörige des höheren Kaders der Kernverwaltung im 4. bis 9. Dienstjahr auf drei Monate festzusetzen. Die Motion verpflichtet den Regierungsrat, dem Kantonsrat innert zweier Jahre eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sollen die erwähnten Aufträge des Kantonsrates und des Regierungsrates koordiniert umgesetzt werden. Die verschiedenen Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses werden gemeinsam zur Vernehmlassung unterbreitet. So ist eine gesamtheitliche und aufeinander abgestimmte Beurteilung der Rechtsänderungen möglich, die teilweise auch gegenseitige Abhängigkeiten aufweisen. Gemeinsames Ziel der verschiedenen Rechtsänderungen ist es, das kantonale Personalrecht den aktuellen Anforderungen an den Kanton Zürich als Arbeitgeber anzupassen.
La loi sur la Haute école pédagogique (LHEP) est entrée en vigueur le 1er août septembre 2008. Lors de l’élaboration de cette loi, la HEP comptait environ 800 étudiantes et étudiants ; ce sont actuellement plus de 3000 personnes qui la fréquentent et cet effectif pourrait devoir être porté à plus de 4000 d’ici quelques années. Cette croissance nécessite de faire évoluer le cadre légal. Le Conseil d’Etat a ainsi autorisé le Département de l’enseignement et de la formation professionnelle (DEF) à mettre en consultation un avant-projet de révision.
Der Staatsrat hat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Kulturinstitutionen des Staates (KISG) genehmigt, welches das Gesetz aus dem Jahr 1991 ersetzen soll. Diese Totalrevision soll den gesetzlichen Rahmen modernisieren und ist eine Reaktion auf die kulturellen Herausforderungen, die sich diesen Institutionen stellen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. Januar 2025. Diese Vorlage schliesst an die laufende Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (KAG) an.
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Dekrets über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) zur Vernehmlassung freigegeben. Die Teilrevision erfolgt aufgrund der Motion «Starkes Bildungssystem dank doppeltem Fehlbetragsmodell» der Kantonsräte Tim Bucher und Raphaël Rohner. Diese forderte die Anpassung des Stipendiendekrets in dem Sinne, dass der finanzielle Bedarf der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers anhand eines Familienbudgets und eines persönlichen Budgets ermittelt wird. Mit der Einführung dieses doppelten Fehlbetragsmodells soll erreicht werden, dass die Vergabe und Berechnung von Ausbildungsbeiträgen individueller auf die finanzielle Situation der antragsstellenden Person angepasst und dadurch die Chancengleichheit verbessert wird.
Der Hauptzweck von Ausbildungsbeiträgen besteht darin, Personen, die aus wirtschaftlich schwächeren Verhältnissen stammenden, mit finanziellen Beiträgen eine (höhere) Ausbildung zu ermöglichen und damit die Chancengerechtigkeit zu fördern. Am 1. Januar 2020 ist die totalrevidierte Stipendiengesetzgebung in Kraft getreten, welche die Minimalanforderungen des Stipendienkonkordats der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren) erfüllt und die Berechnungen auf das sog. Fehlbetragssystem abstützt.
Die Neuregelung soll das Pilotprojet des Praxisintegrierten Bachelorstudiengangs PiBS verstetigen und mit dem Bundesgesetz in Einklang bringen. Die heutige rechtliche Abstützung von PiBS genügt diesen Anforderungen ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr.
Im Wesentlichen bilden zwei politische Vorstösse Anlass für die vorliegende Teilrevision des Bildungsgesetzes. Das am 9. November 2022 vom Landrat an den Regierungsrat überwiesene Postulat von Samuel Zingg, Mollis, und Unterzeichnende «Attraktive Rahmenbedingungen im Bildungsbereich» verlangt bessere Rahmenbedingungen, um dem Fachkräftemangel bei Lehrpersonen entgegenzuwirken. Das Postulat Thomas Kistler, Niederurnen, und Unterzeichnende «Klare Zuständigkeiten im Bereich der Volksschule», welches am 27. September 2023 vom Landrat an den Regierungsrat überwiesen wurde, verlangt eine Prüfung der Kompetenzen der verschiedenen Involvierten auf Stufe Gemeinde und Kanton im Bildungsbereich. Dies mit dem Ziel, klare Zuständigkeiten zu schaffen. Letztlich wird die Revision genutzt, um das Gesetz stellenweise formal anzupassen und verschiedene Änderungen der Praxis und Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten anzugleichen.
Mit dieser Vorlage schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung vor. Damit sollen attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen geschaffen werden.
Im Januar 2020 hat die Direktion für Bildung und Kultur für den Kanton Zug gegenüber der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) den Beitritt zum Stipendienkonkordat erklärt. In der Folge hat der Regierungsrat die Leitlinien für eine materielle Anpassung und das formelle Vorgehen in Sachen Revision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 3. Mai 1984 (BGS 416.21) sowie der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge vom 7. August 1984 (BGS 416.211) festgelegt. Die Direktion für Bildung und Kultur hat vor diesem Hintergrund und in diesem Rahmen Entwürfe für eine Totalrevision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge sowie der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge ausgearbeitet. Diese enthalten zudem die Grundlagen für die Umstellung auf eine papierlose Einreichung von Gesuchen sowie die Grundlagen für die Ausrichtung von Arbeitsmarktstipendien. Mit Beschluss vom 9. Juli 2024 hat der Regierungsrat die Direktion für Bildung und Kultur beauftragt, das diesbezügliche Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Pauschalen der Angebote der Berufsvorbereitungsjahre sollen vereinheitlicht werden, damit die Durchlässigkeit zwischen den Angeboten gewährleistet und der administrative Aufwand tief gehalten werden kann. Zukünftig soll lediglich zwischen den Angeboten, welche fünf Tage Unterricht bereitstellen (schulisches, praktisches und integrationsorientiertes Angebot) und dem Angebot, welches einen oder zwei Tage Unterricht umfasst (betriebliches Angebot), unterschieden werden
Mit der Änderung des BBG und der BBV sollen Massnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit, Sichtbarkeit und des Ansehens der höheren Fachschulen sowie der höheren Berufsbildung insgesamt umgesetzt werden (Verankerung Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule» sowie Einführung von Titelzusätzen «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung). Zudem sollen auf Tertiärstufe vergleichbare Voraussetzungen geschaffen werden (Einführung der Prüfungssprache Englisch als zusätzliche Option bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots an höheren Fachschulen).
Die Entwicklung der Strategie für die frühe Kindheit im Kanton Freiburg, einem Kanton mit der jüngsten Bevölkerung der Schweiz, ist ein Meilenstein, denn die Strategie anerkennt die Wichtigkeit der ersten Lebensjahre sowie die entscheidende Rolle der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). Die Strategie ist Bestandteil der Kinder- und Jugendpolitik, genauer gesagt der Strategie «I mache mit!», sowie verschiedener anderer Politiken im Zusammenhang mit Familie, Bildung, Sozialem, Kultur, Raumplanung, Chancengleichheit, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Integration.
Diese umfassende und übergreifende Strategie gewährleistet hochwertige Angebote für Kinder, Familien, für das Umfeld der Kinder sowie die Fachpersonen der frühkindlichen Betreuung und hat positive Auswirkungen auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. So schlägt der Staatsrat mit dieser Strategie ein Konzept und 27 Massnahmen vor, um die Entwicklungsmöglichkeiten von jungen Kindern im Kanton Freiburg zu stärken.
Mit seinem Entscheid, das bisherige, bewährte Übertrittsverfahren mit Vornoten (Erfahrungswert) und Lehrpersonen-Empfehlung (Prognosewert) durch einen geeichten Test (Vergleichswert) zu ergänzen, will der Bildungsrat im Sinne der Absicht der teilerheblich erklärten kantonsrätlichen Motion Balmer/Wiederkehr (Vorlage Nr. 3174) den Zugang zum Langzeitgymnasium steuern und damit die Sekundarschule resp. den dualen Bildungsweg stärken.
Am 25. September 2022 hat das Urner Volk der Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV; RB 10.1462) zu revidieren. Einen tiefgreifenden Eingriff in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule beinhaltet die Revision nicht. Sie soll aber sicherstellen, dass der freiwillige Musikunterricht in Uri auch in Zukunft zu tragbaren Bedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte angeboten werden kann.
Im April 2024 bot die Stadt Lenzburg dem Kanton Aargau das ehemalige KV-Schulhaus an der Aavorstadt, das Hünerwadelhaus, zur Anmietung für die BFGS ab Schuljahr 2025/26 an. Für den Kanton und die BFGS ist diese Lösung terminlich, kostentechnisch aber auch im Hinblick auf die Nutzerzufriedenheit und die Nachhaltigkeit sehr vorteilhaft: So ist der Standort Lenzburg für Lernende aus dem ganzen Kanton gut zu erreichen und die BFGS kann zeitnah ein ansprechendes und vollständig ausgebautes Schulhaus beziehen. Die Liegenschaft wurde zuletzt 2011 einer Gesamtinstandsetzung unterzogen und befindet sich in gutem Zustand. Das räumliche Angebot entspricht dem Bedarf der BFGS, wodurch auch aus betrieblicher Sicht keine Umbauarbeiten erforderlich sind. Der Kanton als Mieter hat deshalb einzig die ehemaligen Schulräume neu einzurichten. Sämtliche Räume sollen der Nutzung und den Immobilien-Standards entsprechend möbliert und mit IT und Multimedia ausgestattet werden. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat nach erfolgter Anhörung einen Verpflichtungskredit mit einem einmaligen Bruttoaufwand von 1,015 Millionen Franken für die Einrichtung sowie einem jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von Fr. 518'000.– für die Miete beantragen.