Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zur Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden eine Vernehmlassung durchzuführen. Diese Verordnung wurde per 1. Januar 2011 totalrevidiert. Seit Oktober 2010 erhöhte sich der Landesindex der Konsumentenpreise um +5,4 Prozent. Der Regierungsrat hat die Departemente im Frühling 2024 damit beauftragt, sämtliche durch ihn festgelegten Gebühren, die seit mindestens zwei Jahren unverändert in Kraft sind, dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Oktober 2024 anzupassen. Die wesentlichste Änderung im vorliegenden Entwurf liegt darin, dass bei vielen Bestimmungen auf eine Gebührenberechnung nach Zeitaufwand gewechselt werden soll.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Änderung der Reklameverordnung vom 3. Juni 1997 (SRL Nr. 739) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Änderung erfolgt in Umsetzung zweier Postulate:
Mit der Erheblicherklärung des Postulats P 935 Thalmann-Bieri Vroni und Mit. beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat zu prüfen, wie die Reklameverordnung angepasst werden kann, um das Anbringen von Fahnen/Plakaten an privaten Gebäudefassaden im Rahmen der politischen Meinungsäusserung zu erlauben.
Gleichzeitig beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat mit der teilweisen Erheblicherklärung des Postulats P 973 Schmid-Ambauen Rosy und Mit., eine Ausweitung der Bewilligungsbefreiung insbesondere für unbeleuchtete Fremd- und Eigenreklamen in Industrie- und Gewerbezonen – allenfalls bis zu einer noch festzulegenden Grösse – zu prüfen.
Mit dem E-Government-Gesetz soll eine Rechtsgrundlage für drei Basisdienste geschaffen werden, die Privatpersonen und Unternehmen die digitale Geschäftsabwicklung mit der Verwaltung ermöglichen. Der Regierungsrat beabsichtigt zudem, die Gesetzesvorlage dem Kantonsrat als Gegenentwurf zur Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» vorzulegen.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Teilrevision der kantonalen Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung; SRL Nr. 777) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit der Verordnungsänderung wird das Ergebnis der Beratung zum Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» (B 28), der vom Kantonsrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, umgesetzt.
Die Anpassung der Strassenverkehrsverordnung wird der Regierungsrat nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens und unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse vornehmen. Da dies nicht mehr vor den Sommerferien der Fall ist, wird die Abstimmung zur hängigen Initiative «Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen», die bisher für den 18. Mai 2025 eingeplant war, verschoben und voraussichtlich am 30. November 2025 stattfinden. So kann sichergestellt werden, dass für eine allfällige Volksabstimmung die rechtlichen Grundlagen für die kantonale Tempo-30-Praxis vorliegen.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) in Abstimmung mit dem Finanzdepartement (FD) ermächtigt, zur Weiterentwicklung der Standortförderung, zur Änderung des Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik (SRL Nr. 900) und zur Verordnung über die Standortförderung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund internationaler Entwicklungen im Steuerbereich verschlechtert sich die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, will der Regierungsrat in den nächsten Jahren 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren. Die Massnahmen dienen der Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen, dem Erhalt der attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen und der Verbesserung der Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung.
Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer neuen Kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SMSV) in die Vernehmlassung zu geben. Minderheiten sind in den letzten Jahren auch in der Schweiz wiederholt zum Ziel gewaltsamer Aktionen oder entsprechender Planungen geworden. Insbesondere antisemitische Vorfälle haben stark zugenommen. In den letzten Jahren haben die jüdischen Gemeinschaften den Kanton Luzern und den Bund ersucht, den polizeilichen Schutz zu verstärken und sich an den hohen Kosten zu beteiligen, die sie für Sicherheitsmassnahmen beim Objekt- und Personenschutz aufbringen. Generell können aber nicht nur jüdische, sondern auch andere Minderheiten – seien dies religiöse oder nicht religiöse Gruppierungen – eines besonderen Schutzes bedürfen.
Aufgrund der absehbaren Regelmässigkeit von Finanzhilfen soll für die finanzielle Unterstützung eine spezielle Rechtsgrundlage in einer Verordnung geschaffen werden. In der Verordnung werden die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen, die beitragsberechtigten Massnahmen, die Begrenzung der Finanzhilfen und das Verfahren geregelt. Kantonale Finanzhilfen sollen primär an die Voraussetzung geknüpft werden, dass auch der Bund eine Finanzhilfe gewährt. Zudem soll stets eine Sicherheitsberatung bei der Luzerner Polizei in Anspruch genommen werden.
Die strukturelle Förderung der Kulturbetriebe im Kanton Luzern soll in Zukunft gemeinsam von Kanton und Standortgemeinden getragen werden. Es ist vorgesehen, dass ausgewählte mittelgrosse Kulturinstitutionen zukünftig unter Mitwirkung einer neu zu schaffenden Kommission von Kanton und Standortgemeinden gemeinsam Beiträge für ihre Strukturkosten erhalten. Dafür schliessen Kanton und Standortgemeinden mit den Trägerschaften der Kulturbetriebe gemeinsame mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Die Kosten der zukünftigen Strukturförderung tragen der Kanton und die Standortgemeinden partnerschaftlich zu je 50 Prozent.
Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sowie den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Vorlage enthält zwei Liberalisierungsvorhaben in den Bereichen Gastgewerbe und Gewerbepolizei, welche auf entsprechende parlamentarische Vorstösse zurückgehen.
Es geht einerseits um die Anpassung der aktuell gültigen Ladenöffnungszeiten. In Umsetzung der Motion M 174 von Ursula Berset und des Postulats P 188 von Rolf Bossart sollen Verkaufsgeschäfte ohne Verkaufspersonal (Selbstbedienungsgeschäfte) mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern täglich bis 22 Uhr offenhalten dürfen. Sodann sollen in Umsetzung der Motion M 543 von David Roth gastgewerbliche Betriebe vor hohen Feiertagen und am Aschermittwoch wie an allen anderen Tagen eine Verlängerung beantragen können. Heute sind die Betriebe an diesen Feiertagen zwingend um 00.30 Uhr zu schliessen.
Mit der Überweisung der Motion M 22 über die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahler beauftragte der Kantonsrat dem Regierungsrat, ihm eine entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SRL Nr. 865) zu unterbreiten. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf sieht die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler vor.
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zur Weiterentwicklung des Personalrechts eine Vernehmlassung durchzuführen. Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst.
Die Kantone Aargau, Solothurn und Luzern haben gemeinsam mit dem Verein AareLand das Agglomerationsprogramm AareLand 5. Generation erarbeitet. Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen für die nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit dem Ziel, diese bestmöglich auf die weitere Verkehrsentwicklung abzustimmen.
Die Kantone Aargau, Solothurn und Luzern haben gemeinsam mit dem Verein AareLand das Agglomerationsprogramm AareLand 5. Generation erarbeitet. Nun geht es vom 9. September bis 1. November 2024 in die Mitwirkung und Behördenvernehmlassung. Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen für die nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit dem Ziel, diese bestmöglich auf die weitere Verkehrsentwicklung abzustimmen.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf einer Rechtsgrundlage zu objekt.lu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Portal objekt.lu ist ein kantonales E-Government-Projekt. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Datenaustausch unter den beteiligten Fachbereichen zu regeln und zu vereinfachen sowie die wichtigsten Informationen über objektbezogene Daten zentral an einem Ort verfügbar zu machen. Dazu werden das neue Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWG) und die neue Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) geschaffen.
Die Finanzierung der Feuerwehr-Stützpunktaufgabe Strassenrettung soll neu und im Einklang mit dem Gesetz über den Feuerschutz geregelt werden. Die Finanzierung wird auf sämtliche Gemeinden, den Kanton, die Verursacherinnen und Verursacher des Feuerwehreinsatzes sowie die Gebäudeversicherung Luzern aufgeteilt. Die Hauptlast tragen die Gemeinden. Die zeitliche Dringlichkeit einer Regelung ergibt sich aufgrund der anstehenden Ersatzbeschaffung von vier Strassenrettungsfahrzeugen.
Die neue Regelung der Finanzierung ermöglicht nicht nur die aktuell anstehende Ersatzbeschaffung der vier Fahrzeuge, sondern verhindert auch Probleme bei zukünftigen Investitionen und gewährleistet Rechtssicherheit für den täglichen Betrieb und Unterhalt. Bei den übrigen Feuerwehr-Stützpunktaufgaben neben dem Strassenrettungsdienst besteht kein Handlungsbedarf für eine Regelung der Finanzierung.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf des Verordnungspakets Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement 2024, bestehend aus einer Teilrevision der kantonalen Planungs- und Bauverordnung (PBV; SRL Nr. 736), der Strassenverordnung (StrV; SRL Nr. 756), der Wasserbauverordnung (WBV; SRL Nr. 760a), der Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV; SRL Nr. 775a), der Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (SRL Nr. 857) und der Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine vom 7. Juli 2009 (SRL Nr. 917), ein Vernehmlassungsverfahren durch- zuführen.
Der Regierungsrat hat das Agglomerationsprogramm Luzern der fünften Generation (AP LU 5G) für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen für die nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit dem Ziel, diese bestmöglich auf die weitere Verkehrsentwicklung abzustimmen. Im Zentrum stehen insbesondere Projekte für den Gesamtverkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr.
Das heutige Tourismusgesetz stammt aus dem Jahr 1996 und wurde letztmals im Jahr 2010 angepasst. Es besteht in mehrfacher Hinsicht Überarbeitungsbedarf: einerseits aufgrund der Erarbeitung eines neuen Tourismusleitbilds und andererseits aufgrund von parlamentarischen Aufträgen.
Der Regierungsrat hat eine geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans eingeleitet. Gestützt auf die im Frühling 2024 unterzeichneten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kanton werden die beiden Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation im kantonalen Richtplan Luzern verankert.
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat einen breit abgestützten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu unterbreiten. Dieser Gegenentwurf, ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, soll ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.
Der Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 zeigt auf, in welche Richtung sich das kantonale Gesundheitswesen in den nächsten Jahren entwickeln soll, um den verschiedenen Herausforderungen wie z.B. demografische Entwicklung, Fachkräftemangel und Kostendruck zu begegnen sowie weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung aufrechterhalten zu können.
Mit einem Planungsbericht legt die Luzerner Regierung dar, wie der Kanton Luzern künftig mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts umgehen will. Der Planungsbericht zeigt die derzeit gültigen rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen von Tempo 30 auf. Ausserdem beinhaltet er die vorgesehenen Entscheidungskriterien für neu zu beurteilende Tempo-30-Abschnitte.
Das heute faktisch bestehende Bettelverbot im Kanton Luzern soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst werden. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen. Im Übertretungsstrafgesetz soll deshalb mit einer neuen Strafnorm ein partielles Bettelverbot erlassen werden. Der Gesetzesentwurf verbietet das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Finanzausgleichgesetzes (Teilrevision 2026) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Anlass für die Revision des Finanzausgleichgesetzes ist die erfreuliche, aber geografisch konzentrierte Entwicklung der Steuererträge juristischer Personen. Innert weniger Jahre käme es zu einer Steigerung der Ausgleichszahlungen um rund zwei Drittel. Der sprunghafte Anstieg würde die Solidarität zwischen den Gemeinden überstrapazieren und deutliche Mehrkosten für den Kanton verursachen. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen gezielte Anpassungen zur Stabilisierung des Luzerner Finanzausgleichs umgesetzt werden.
Der Kanton Luzern gibt den Entwurf des Massnahmenprogramms 2025-2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer bis am 6. März 2024 in die Vernehmlassung.
Der Richtplan ist das strategische Führungsinstrument des Kantons für die Koordination und Steuerung der räumlichen Entwicklung des ganzen Kantons Luzern. Er legt dazu die zu berücksichtigenden raumordnungspolitischen Zielsetzungen fest. Der Richtplan wurde letztmals 2009 gesamtheitlich überarbeitet und stammt zu weiten Teilen noch aus jener Zeit. Im Jahr 2015 wurde er in einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) angepasst und 2019 aufgrund des Agglomerationsprogramms 3. Generation geringfügig aktualisiert. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement im September 2019 ermächtigt und beauftragt, den kantonalen Richtplan Luzern einer Gesamtrevision zu unterziehen.