Laufend
20. September 2024 - 20. Dezember 2024

Änderung des Personalgesetzes

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zur Weiterentwicklung des Personalrechts eine Vernehmlassung durchzuführen. Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst.

Teilnehmen

Wir arbeiten daran Stellungnahmen direkt online zu verfassen - als Einzelperson oder als Organisation. Die Funktionen sind in aktiver Entwicklung. Gerne informieren wir dich, sobald sie verfügbar sind.

Möchtest du informiert bleiben?

Melde Dich an, um dich in die Warteliste einzutragen.

Quelle
www.lu.ch